Anteiliges Pflegegeld und Grundsicherung wenn Kind nur bedingt in Einrichtung ist?

Mein Sohn, 30 Jahre, hat viel Angst auszuziehen. Wir haben nun eine tolle Einrichtung gefunden, bei der wir einen super sanften Übergang praktizieren können. Der Träger der Eingliederungshilfe macht da mit.
Das bedeutet, ab 01.10. wechselt mein Sohn erst einmal die WfB, wohnt aber weiter zu Hause. In der Einrichtung hat er aber bereits ein Zimmer für die Mittagspausen, etc. Dann kommen einzelne Tage dazu in denen er übernachtet und das ganze wird ausgeweitet bis er ab 02.01. nächsten Jahres dann voll da wohnt und nur an den Wochenenden nach Hause kommt.
Damit das Modell so laufen kann, muss der Eingliederungshilfeträger aber sofort voll zahlen, so daß der Platz gesichert ist. Somit ist mein Sohn offiziell ab 01.10. voll in der Einrichtung, obwohl inoffiziell da erst einmal eine 1/4 jährliche Übergangsfrist läuft.
Nun meine Fragen:
ich fürchte, uns fällt ab 01.10. dann komplett Grundsicherung und Pflegegeld weg?
Ist es möglich, beides dennoch anteilig weiter zu bekommen, an den Tagen, an denen er nach und vor der WfB hier ist (was ja fast alle Tage sein werden)? Falls ja, was muß ich denn dafür machen?
Ich bin ziemlich überfordert mit dem ganzen Drumherum…
lieben Dank für die Antworten :slight_smile:

Moin,

Hört sich ja super an! Momentan erlebe ich auch gerade, wie man über die Grenzen von Bayern hinaus, sehr sehr fürsorglich und auch gut aufgestellt, im Rahmen der Behindertenhilfe unterwegs sein kann.

Zu deinen Fragen:

Pflegegeld läuft anteilig weiter für die Tage, wo dein Kind zuhause ist. An- und Abfahrtstag zählen mit. Diese Zeiten werden von der Einrichtung bestätigt und im Nachgang bei der Pflegekasse eingereicht.
Kinfdergeld läuft gegebenenfalls ebenso weiter. Grundsicherung wird angepasst und die Einrichtung holt sich Ihren Anteil (Miete und Nebenkosten, sowie hauswirtschaftliche Versorgung) per Einzugsermächtigung. Von der Pflegekasse holt sich der Leistungserbringer der Eingliederungshilfe pauschal 266€) Die Grundsicherung benötigt zur Berechnung die Kosten, die die Einrichtung sich holt. Eigentlich berät dich da auch der Träger.
Oft haben Eltern Angst, dass beim Auszug der Anspruch auf Unterstützung wegfällt. Dabei macht es sich gerade finanziell deutlich, warum man diese Unterstützung bekommt. Ihr werdet schnell merken, dass ihr viel weniger finanziell gefordert seid. Nebenkosten verringern sich und auch die Ausgaben für Nahrung und Haushalt. Ist das Kind im Elternhaus, läuft ja dann das Pflegegeld weiter und auch die monatl. Pauschale für Hilfsmittel kann in Anspruch genommen werden. Noch ein Tipp, die Steuerfreibeträge bleiben ebenfalls und zusätzlich hat man Anspruch auf Urlaubs- und Verhinderungspflege, wenn sich das Kind im Haushalt über Nacht befindet. Gilt auch für die 125€! Was die Fehlzeiten betrifft, um nicht den Anspruch auf den Platz zu verlieren, nennt man Platzfreihalteregel, muß sich ein Bewohner 9 Nächte im Wohnheim aufgehalten haben, um dann wieder bis zu 28 Tagen außerhalb der Einrichtung aufhalten zu können. Bleibt der Bewohner darüber hinaus außerhalb der Einrichtung, kann der Leistungserbringer (der für die Eingliederungshilfe zuständig ist) das Geld vom Leistungsträger zurückfordern, bzw. einbehalten. Wie das in eurem Fall laufen wird, kann ich nicht beurteilen. Dass müsst ihr dann im Vorfeld noch abklären. Ist aber nicht euer Problem. Nur der Träger kann den Platz infrage stellen und da er ja diese Regelung vorgeschlagen hat, scheint er die Mehrkosten einfach selbst vorübergehend zu tragen.
Also, nur Mut und weiter so. Ihr habt eine tolle Perspektive!
Lg
Kirsten

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Vielen Dank, Kirsten :slight_smile: