Antrag auf Grundsicherung bei gemeinschaftl. Wohnen mit Mittagsverpflegung

Es könnte sein, dass der Bezirk Unterfranken mal wieder eine Ausnahme hierbei vornimmt. Meinem Sohn und weiteren Bewohnern der Einrichtung, wurde im Januar 2021 die Grundsicherung (nach der Auflistung des Vermögens) per Bescheid vom 01.01.2021 - 30.06.2021 bewilligt. Nun haben ein Teil ohne Antrag noch das Geld überwiesen bekommen, meinem Sohn wurde es ohne Ankündigung gestrichen.
Auf meine Nachfrage bei zwei unterschiedlichen Sachbearbeitern hieß es, das aufgrund der Beteiligung am gemeinschaftlichen Mittagessen, der Bescheid, bzw. die Bewilligung nur für ein halbes Jahr gewährt werden darf. Alsdann muss wieder ein neuer Antrag gestellt werden.