Assistenz im Krankenhaus

Assistenz im Krankenhaus ist für viele Menschen mit Behinderung mehr als ein Muss und daher unverzichtbar. Darüber ist man sich mittlerweile ja auch einig. Daher werden auch die Kosten künftig übernommen. Es gibt einen „Runden Tisch“, der unter anderem auch mit „Selbstvertretern“ besetzt ist. Ob auch Eltern von Betroffenen, die sich nicht selbst vertreten können, mit einbezogen werden, ist mir gerade nicht bekannt. Die Selbstvertreter bringen sich zumindest mit ihrem eigenen Wissen und Erfahrungen ein und versuchen so ein brauchbares Angebot mitzugestalten. Dieser Runde Tisch wurde im September 2022 vom Bayerischen Gesundheits- und Pflegeministerium eingerichtet. Bereits im Juni 2021 hatte der Bundestag beschlossen, dass die Begleitung im Krankenhaus durch vertraute Bezugspersonen finanziert wird. Der Bundesrat hat im September 2021 dem auch zugestimmt. Gesetzl. Anspruch daraus besteht nun seit dem 1.11.2022. Geregelt ist das ganze in den Sozialgesetzbüchern (SGB) IX und V .
SGB IX §113 Abs. 6, die Begleitung durch eine vertraute Person aus einer Einrichtung / einem Dienst der Eingliederungshilfe und SGB V § 44b, die Zahlungen von Krankengeld für vertaute Personen aus dem persönlichen Umfeld.

Ein von Selbstvertretern entworfenes Papier mit den benötigten Assistenzleistungen, kann auf der Seite des Landesverbands der Lebenshilfe Bayern abgerufen werden.

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