Auswirkungen der Wiederöffnung der Schulen auf die Schülerbeförderung

Auswirkungen der Wiederöffnung der Schulen auf die Schülerbeförderung

Betrifft: Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr.

Nach den letzten Informationen aus dem Bay. Staatsministerium für Unterricht und Kultus, besteht nun doch auch für die Schüler bei der Schülerbeförderung die Pflicht des Tragens eines Mund- und Nasenschutzes im freigestellten Schülerverkehr.
Nähere Informationen zu den neuen Regelungen findet man hier:

Bayerisches Ministerialblatt 2020 Nr. 239 (§8) vom 1.05.2020

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In der siebenten bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (7. BayIfSMV) vom 1.10.2020 gültig bis 18.10.2020 bitte hierzu auch im ersten Teil 1 Allgemeine Regelungen §1 (2) beachten. Dort sind die Ausnahmen zur Gültigkeit des Gesamtpaketes genannt. Die jetzt kommende neue Verordnung ist dahingehend noch zu überprüfen.

Unser Fahrdienst hat heute die Maskenpflicht ab Montag betont, von einer Ausnahme wisse man nichts … Rotes Kreuz

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