Auswirkungen der Wiederöffnung der Schulen auf die Schülerbeförderung
Betrifft: Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr.
Nach den letzten Informationen aus dem Bay. Staatsministerium für Unterricht und Kultus, besteht nun doch auch für die Schüler bei der Schülerbeförderung die Pflicht des Tragens eines Mund- und Nasenschutzes im freigestellten Schülerverkehr.
Nähere Informationen zu den neuen Regelungen findet man hier:
Bayerisches Ministerialblatt 2020 Nr. 239 (§8) vom 1.05.2020