Auszeichnungen und Preise - Übersicht für Bayern

Jedes Jahr können Bürgerinnen und Bürger, die sich in besonderer Weise um die Verwirklichung der Grundsätze der Bayerischen Verfassung verdient gemacht haben, den entsprechenden Stellen für eine Ehrung empfohlen werden.
Der Bayerische Landtag verleiht zum Beispiel für diesen Einsatz den Bayerischen Verfassungsorden. Ebenso verleiht er den Bürgerpreis für besonderes ehrenamtliches Engagement.
Daneben gibt es auch noch den Bayerischen Integrationspreis der vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und der Integrationsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung verliehen wird.
Der Bayerische Ministerpräsident verleiht selbst neben dem Bayerischen Verdienstorden als Zeichen ehrender und dankbarer Anerkennung für hervorragende Verdienste um den Freistaat Bayern und das bayerische Volk, auch das Ehrenzeichen für Verdienste im Ehrenamt als ehrende Anerkennung für langjährige hervorragende ehrenamtliche Tätigkeit.
Ebenfalls ist vielleicht auch der Ehrenamtsnachweis als eine sehr würdigende Auszeichnung anzusehen. Dieser wird vom Sozialministerium gemeinsam mit der Freien Wohlfahrtspflege Bayern verliehen.

Es gibt noch viele weitere Möglichkeiten, zu ehrende Bürgerinnen und Bürger an entsprechenden Stellen der Bayerischen Staatsregierung vorzuschlagen. Man findet diese auf den Seiten der jeweiligen Ministerien. z.B. Gesundheit und Pflege
Auch einige Bezirke vergeben Inklusionspreise. Damit sollen Projekte und Praxisbeispiele im Sinne der Teilhabe von Menschen mit Behinderung gewürdigt werden.

Auf Bundesebene gibt es dann auch noch den Bundes-Teilhabe-Preis. Auch hier werden Praxis-Beispiele oder auch Modellprojekte gewürdigt, wenn sie einen inklusiven Sozialraum fördern und dieser dann auch bundesweit auf Kommunen und/oder Regionen übertragbar ist.

Auszeichnungen, oder nennen wir es einfach auch eine Würdigung für verdiente Personen, kommen nicht von alleine. Es müssen Vorschläge von Personen an die entsprechenden Stellen eingereicht werden. Dann beginnt ein Procedere, wo genau hingeschaut, nachgeprüft und auch Stellungnahmen (Fürsprachen) eingeholt werden.

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