Unter dem Gesamtplanverfahren versteht man einen speziellen Schritt im Verwaltungsverfahren mit dem Ziel einer personenzentrierten Hilfegewährung, die die Menschen mit Behinderungen und ihren individuellen Bedarf und ihre Ressourcen in den Mittelpunkt des Verwaltungshandelns stellt. Sie sollen an der Planung, Auswahl und Umsetzung der Hilfen mitwirken: aktiv und selbstbestimmt. Dafür verwenden die Bezirke den sogenannten Gesamtplan, der im Sozialgesetzbuch IX (§§ 117 ff. SGB IX) vorgesehen ist. An die Neuregelungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und des Bayerische Teilhabegesetz (BayTHG I) passt aktuell eine landesweite Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Betroffenen und der Leistungserbringer das Verfahren an. Das von der Arbeitsgruppe erarbeitete Instrument BIBay wird nach einer Pilotphase bayernweit zum Einsatz kommen.
Aktuell befindet sich die Pilotphase in der Vorbereitung. Corona und die entsprechenden Schutzmaßnahmen, wirken sich momentan auf den Ablauf aus. Unter dem Link kann man sich über den aktuellen Stand informieren.
Quellenangabe und ausführliche Information: Bayerischer Bezirketag/Gesamtplanverfahren