Der neu eingeführte §17a ergänzt die Regelungen der Krankenhausampel um Anordnungen für Landkreise und kreisfreie Städte mit einer regional erhöhten Belastung des Gesundheitssystems. In diesem Landkreis und kreisfreien Städten gelten dann die für die landesweite Stufe „rot“ vorgesehenen Maßnahmen entsprechend. Hiervon sind zugleich die vorgelagerten Maßnahmen der Stufe gelb erfasst. Die Grenzwerte des §17a sind täglich unter www.stmgp.bayern.de sowie www.coronavirus.bayern.de abrufbar.