Bedürftigkeit, psychische Schwerbehinderung, anwaltl. Hilfe, ärztl. Nachweise - kein Kindergeld

Guten Tag,

vor ca. zwei Jahren bat ich im alten Forum schon einmal um Hilfe bzgl. Kindergeldbewilligung für behinderte Erwachsene.

Ich studiere noch immer, aber Kindergeld wird weiterhin nicht gezahlt.

Das Widerspruchsverfahren läuft nun seit über zwei Jahren. Die Familienkasse wurde zigmal darauf hingewiesen, dass ich das Geld dringend benötige.
Sie wissen, dass ich mit einer Monatsmiete im Rückstand bin und bei meinem Vermieter Heizölschulden habe.

Aufgrund meiner damalig absoluten Unfähigkeit zum Selbstunterhalt (ALG II und Grundsicherung nada, da Studentin) musste ich zwischenzeitlich Privatinsolvenz anmelden.

Meine Mutter und alle Großeltern sind tot, mein Vater ist arm, weshalb ich keinen Unterhalt erhalten kann und bereits 2018 einen Abzweigungsantrag gestellt habe.

Ausschließlich für Kindergeld habe ich auch eine Schwerbehinderung beantragt, die infolge einer Klage vor dem Sozialgericht auch anerkannt wurde, musste mich dafür aber vor diversen Institutionen mental ausziehen und intimste Probleme preisgeben, deren Preisgabe meine allgemeinen beruflichen Möglichkeiten potenziell erheblich beeinträchtigt und mir die Ausübung eines Berufes, den ich jüngst für ins Auge fasste und sehr gerne ergreifen würde, quasi verunmöglicht.

2018 hat mein Psychiater der Familienkasse nachgewiesen, dass meine Behinderung vor dem 25. Geburtstag bestanden habe und ich aufgrund dieser einerseits unfähig zum Selbstunterhalt und andererseits noch im Studium befindlich sei.

Floss seitdem Kindergeld? Nö.

Stattdessen hat die Familienkasse sich nun die Vermutung aus den Fingern gesogen, dass meine Behinderung eventuell gar nicht vor dem 25. Geburtstag bestand, denn die Schwerbehinderung wurde ja erst ab 27 festgestellt. Rückwirkend ist die Feststellung nicht möglich, wenn es „nur“ um Kindergeld geht.

Um diese Antwort zu schicken, brauchte die FK ganze 2-3 Monate. Mein Anwalt antwortete schnell, dass das Bestehen der Behinderung vor dem 25. Geburtstag ja bereits fachärztlich nachgewiesen worden sei und das ausreiche. Eine Schwerbehinderung oder auch nur ein offizieller Behinderungsgrad muss vor dem 25. Geburtstag nicht bestanden haben.

Diese eine - noch dazu unnötige - Behauptung/Anfrage seitens der FK kostet nun ein weiteres Vierteljahr. Die nächste Antwort kommt erfahrungsgemäß im September!

Mein Vater rief mehrfach dort an, es geht nie jemand ran.

Der Punkt, ab dem man Schikane und Willkür einfach vermuten muss, ist mittlerweile überschritten.

Ich entschuldige mich für meine Ausdrucksweise, aber so langsam platzt mir der Kragen.

Trotz der elterlichen Unterhaltsunfähigkeit läuft mein Bafög-Antrag seit elf und mein Kindergeld-Antrag seit 29 Monaten.
Langsam kann und will ich nicht mehr. Ich will doch einfach nur studieren dürfen und dafür ETWAS Hilfe erhalten! Abbruch = lebenslange Sozialleistungen! (Berufsausbildung käme nicht infrage, und sorry, das steht nicht zur Diskussion.)
Dagegen, dass ich trotz der psychischen Schwerbehinderung, deretwegen ich potenziell mehrfachanrechenbar bin, neben dem Studium arbeiten muss, sage ich ja nicht einmal was!

Kann ich eine Entscheidung erzwingen? Die Existenzangst raubt mir den Schlaf, ich will mich am liebsten permanent betäuben. Anwalt ist ja bereits eingeschaltet.
Die Angst vor dem Semesterbeitrag in Höhe von über 300€, der im nächsten Monat fällig werden wird, löst massive Fluchtreflexe in mir aus…

Ergänzung: Es stimmt, dass für Kindergeld über 25 keine Schwerbehinderung notwendig ist. In meinem Fall ists nur nicht ganz so einfach, weil ich aufgrund der Bedürftigkeit meiner Familie gezwungen bin, 15 Stunden pro Woche zu arbeiten, notfalls auch in Jobs, die ich nur unter Inkaufnahme einer Verschlimmerung meines Zustandes ausüben kann.

Vielen Dank!

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Hallo @Lad,

herzlich willkommen hier in der Community :slightly_smiling_face:.

Ich wünsche dir einen guten Austausch und viele hilfreiche Antworten, die dir hoffentlich weiterhelfen!

Viele Grüße
Stefanie (Team intakt)

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Hallo Lad,

dein beschriebener persönlicher Fall liest sich sehr kompliziert. Für das Vorliegen der Berechtigung des Kindergeldbezugs gibt es ja Höchstgrenzen, z.B. was du selbst im Jahr verdienen darfst, abzgl. der Freibeträge. Wenn du bereits anwaltschaftliche Hilfen nutzt, es trotzdem zu keiner Entscheidung kommt, ist das natürlich sehr frustrierend. Ich kann dir hier leider auch nicht weiter helfen. Vielleicht haben aber andere User noch hilfreiche Informationen für dich. Ich drücke dir die Daumen, dass es mit dem Studium weiterhin klappt.

Viele Grüße
Kirsten

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