Bei Stufe rot - FFP2 Maskenpflicht in stationären Wohneinrichtungen - Bayern

Wenn die Corona Krankenhausampel auf Stufe rot steht, dann gilt in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung wieder das Tragen einer FFP2 Maske. Eine medizinische Gesichtsmaske ist dann nicht mehr ausreichend!
Auch für alle Beschäftigten den Einrichtungen gilt , dass dort wo Maskenpflicht besteht, auch FFP2 Masken getragen werden müssen.

Für den Zutritt dieser Einrichtungen gilt für Besuchspersonen die 3G Regelung weiterhin. Für den Zutritt ist ein PoC-Antigen-Schnelltest als Testnachweis. ausreichend.

§9 Abs. 1 Satz 4 der 14. BayIFSMV

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