Laut den Bayerischen Pflegekassen/-verbände können die Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI wenn von den Pflegebedürftigen gewünscht, auch weiterhin telefonisch durchgeführt werden.
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Laut den Bayerischen Pflegekassen/-verbände können die Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI wenn von den Pflegebedürftigen gewünscht, auch weiterhin telefonisch durchgeführt werden.