Beschleunigte Hilfsmittelversorgung bei Verordnung durch MZEB oder SPZ

Seit März 2025 gilt: Hilfsmittel-Verordnungen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die in Sozialpädiatrischen Zentren oder Medizinischen Zentren für Erwachsene Menschen mit Behinderungen (MZEB) behandelt werden, gelten als medizinisch notwendig, und sollen daher von den Krankenkassen ohne weitere Prüfungen bewilligt werden. Der Gesetzgeber setzte damit eine Petition von Eltern behinderter Kinder um. Das Ziel war eine zeit- und bedarfsgerechte Hilfsmittel-Versorgung von Kindern und Erwachsenen mit Behinderungen, die zugleich Bürokratie abbaut. Nach Rückmeldungen von Eltern sieht die Praxis meist noch anders aus und die Kassen beauftragen dennoch den Medizinischen Dienst mit einem Gutachten, um die Notwendigkeit der Verordnung zu prüfen. RehaKind hat für das Aktionsbündnis für bedarfsgerechte Heil- und Hilfsmittelversorgung Infoblätter erstellt.
Kurzform: https://rehakind.com/wp-content/uploads/2025/12/Hilfsmittel_leichter_bekommen_ok-01.12.25.pdf
Langform: https://rehakind.com/wp-content/uploads/2025/12/Langfassung-How-to-handle-Paragraph-335c-fuer-Fachleute.pdf

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