Besuch der SVE unter Einhaltung der Corona Vorgaben - Bayern

Die Teilnahme am Angebot der SVE ist seit dem 10.01.2022 nur mit negativem Testnachweis möglich. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht nicht mehr aus. Inwieweit und auf welchen Wegen der Testnachweis erbracht werden kann, ist bei den Kinderbetreuungseinrichtungen zu erfahren. Bis zum 31.03.2022 können SVE/HPT auch weiterhin Berechtigungsscheine für Kinder ausgeben. Die Gültigkeit der Berechtigungsscheine wurden bis zu diesem Datum verlängert.
Was mögliche Ausnahmeregelungen betrifft, wende man sich direkt an die Einrichtung.
Kinder in der SVE sind auch weiterhin von der Maskenpflicht ausgenommen.

Quellenangabe: Bay. Staatsministerium für Unterricht und Kultus
SVE_Testpflicht_Elterninformation (2).pdf (26,2 KB)

Info in Leichte Sprache:
SVE_Elterninformation_Leichte-Sprache.pdf (82,3 KB)

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