Betreuer - Auswahl für Hilfsbedürftige

In der letzten Zeit wird vermehrt der Ruf nach Selbstbestimmung erhört. Das ist gut so. Erwachsene Menschen mit Hilfebedarf sind oftmals auf eine begleitende Betreuung angewiesen. Glaubt man manchen Stimmen, unter anderem aus dem Mitarbeiterkreis von Einrichtungen aber auch aus den Selbstvertreterkreisen, hindert oftmals die Betreuung durch Eltern, eine gewisse Selbständigkeit und damit wird das Recht auf Teilhabe auch teilweise stark eingeschränkt.
Nun kann man da, mit Sicherheit auch betroffene Eltern selbst, geteilter Meinung sein. Dass Eltern gerade durch Überbehütung schon einen Hemmschuh in der persönlichen Entwicklung darstellen können, ist nicht so einfach von der Hand zu weisen. Immer wieder begegnet einem der Satz, dass man als Mutter doch am besten weiß, was gut für das „Kind“ ist, oder was das Kind für Vorlieben hat. Eine gewisse Gratwanderung ist da schon vorgegeben. Ich bewundere immer Eltern, die ganz genau wissen, was ihr erwachsenes Kind gerade möchte und fühlt. Ich selbst bin mir da nie so sicher. Weder bei meinem Kind mit Behinderung - noch bei meinem Kind ohne Behinderung. Außenstehende haben vielleicht leicht reden, aber sie sehen auch alles mit einem anderen Blick. Manchmal eben auch objektiver. So mache ich mir meine Gedanken zu diesem Thema und hinterfrage auch das eine oder andere. Nun bin ich auch auf folgenden Text gestoßen und es würde mich interessieren, wie ihr zu diesem Thema eingestellt seid?:

Verfassungsrichter: Schutz der Familie bei Betreuer-Auswahl

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht pocht darauf, dass bei der Auswahl eines Betreuers für einen hilfsbedürftigen Menschen nach Möglichkeit nahe Angehörige Vorrang haben. Das gebiete der besondere Schutz der Familie im Grundgesetz, teilte das höchste Gericht in Karlsruhe am Mittwoch mit. Eine Kammer des Ersten Senats gab der Verfassungsklage einer Frau statt, die als Betreuerin ihrer psychisch kranken Tochter entlassen worden war. Ihr Fall muss nun noch einmal geprüft werden. Patientenschützer begrüßten die Entscheidung, sie sei auch für Millionen Demenzkranke wichtig. (Az. 1 BvR 413/20)…]
Quellenangabe und ausführliche Information: Die Zeit