Betreuung für erwachsenes Kind

Ihr lieben, ein gesundes neues Jahr wünsche ich und komme gleich zu meinem Anliegen.

Ich brauche dringend ein paar Tipps und Erfahrungswerte. Ich betreue mein Kind nun seit ihrem 18.Lj als gesetzl. Betreuer. Eigentlich hat sich nichts geändert, wir leben gemeinsam, wie eh und je und meistern das Leben mit höhen und tiefen. Die Betreuung läuft jetzt 13 Jahre. Und nun möchte man plötzlich ein eigenes Konto, welches ich für mein Kind anlegen soll. Sie bekommt Grundsicherung. Ich betreue sie rund um die Uhr und erhalte Grundsicherung. Pflegegeld läuft auch und ich bin die Kindergeldberechtigte. Das Kindergeld wird mir als Einkommen auf mein ALG II angerechnet, soweit so gut.
Nun geht es um das Konto. Ich pers. finde es völlig schwachsinnig, denn hier werden Kosten entstehen (Kontoführungsgebühren) die m.M.n. nicht sein müssen. Mit der Grundsicherung häuft man kein Vermögen an. Es ist die Grundsicherung und reicht für das Nötigste. Mir widerstrebt es ehrlich gesagt, ein solches anzulegen. Mein Kind bekommt dann Anfang des Monats Sozialhilfe und ich hebe es ab um Einkäufe zu tätigen? Zur Rechnungslegung bin ich ja zum Glück nicht verpflichtet. Was macht das aber für Sinn? Geld drauf, ich hole es runter … und dafür müssen Gebühren getätigt werden. Ja … eigentlich ist es mir klar, wozu das Ganze „notwendig“ ist. Es soll gut sichtbar sein, was für Vermögen der zu Betreuende hat. Ich würde es noch verstehen, wenn es Vermögen gäbe. Ich empfinde es etwas lebensfremd. Ich meine, man kümmert sich und macht und tut ( und das mache ich gerne und selbstverständlich ) Da ist man aber auf sich gestellt. Wenn es aber ums Geld geht …da soll alles brav nachweisbar und offen gelegt sein (werden) Es könnte ja ein Vermögen zufließen? In diesem Leben sicher nicht. Nun gut, ich werde mich dem beugen müssen.

Ich würde mich sehr freuen, wie Ihr lieben Eltern diese „Notwendigkeit“ handhabt. Wie verrechnet Ihr Einkäufe. Also ich hebe Geld ab und zahle aus Prinzip bar. Sollte es irgendwann mal nur noch digital gehen, zahle ich mit meinem Kind im Wechsel die Wocheneinkäufe? Ich gehe ja für unseren gemeinsamen Haushalt einkaufen. Da ist alles dabei, was wir brauchen. Wie ist das bei Euch mit dem Pflegegeld. Letztendlich wird es ja an mich weiter geleitet, weil ich sie pflege. Muss ich dieses dann auch auf ihr Konto überweisen lassen und dann an mich eine Überweisung veranlassen? Ich sitze hier und schüttele nur mit dem Kopf. Solch eine unnötige Bürokratie kann es nur bei uns geben. Ich wünschte mir, mehr Eigenverantwortung! Da wo sich niemand kümmern kann, sollte eine gesetzl. Betreuung angeregt werden. Da macht und tut man das ganze Leben und plötzlich wird das Eltern sein zur bürokratischen Aufgabe (und stehts geht es um das Geld, was transparent sein soll) um all den anderen Kram, da fragt keiner. Ich brauche auch niemanden, ich bekomme das auch alleine hin. Ich wünsche mir, dass dieses Betreuungsrecht reformiert wird und für Eltern, die gemeinsam mit ihren erwachsenen Kindern zusammen leben und sich kümmern, dieses unnötige Bürokratische entfällt. Wenn ich könnte, würde ich sofort auf dieses Procedere verzichten. Ich bin die Mutter, ich kümmere mich, egal wie alt mein Kind ist, das endet nicht mit dem 18. LJ.

Ihr merkt sicher, ich bin grad angefressen. Überall will irgendwer die Hände in unserem Leben haben. Kontrollieren, schauen, ob es was zu holen gibt.

Gern auch private Antworten, ich freue mich und bin Erwartungsvoll

Anke

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Hallo Anke,
es gab eine Anke im „alten“ Forum, solltest du diese Anke sein ein „Willkommen zurück“, wenn du eine neue Nutzerin sein solltest dann ein Herzliches Willkommen bei uns und einen guten und hilfreichen Austausch!
Auch für euch ein gesundes und gutes Neues Jahr.

Ich kann deinen Verdruß schon nachvollziehen, ich denke es ist für die Ämter einfacher die Ansprüche und evtl. Vermögen nachzuvollziehen, wenn es getrennte Konten gibt. Ob es dafür eine rechtliche Grundlage gibt, ist mir nicht bekannt. Du könntest jedoch - auch mit dem Hinweis auf evtl. entstehende Mehrkosten für Kontoführung und Gebühren- mal nach der genauen zugrunde liegenden gesetzlichen Grundlage für diese Aufforderung fragen.

Falls es keine dafür geben sollte dann könntest du mit gutem Gewissen alles so lassen wie es ist und falls es eine gibt fällt es dir evtl. leichter, wenn du das im Gesetz nachlesen kannst und evtl. besser nachvollziehen.

Ich kann dir schildern, wie es bei uns läuft, allerdings kann mein Kind lesen und schreiben, so mussten wir nur beim Beantragen unterstützen. Bei einem Kind , das dies nicht kann wird es komplizierter, dann wäre eigentlich nur ein Betreuerkonto möglich weil man ja eigentlich nur für sich selber ein Konto eröffnen kann, welche Konditionen da erfüllt werden müssen, weiß ich leider nicht. Es gibt ein Konto bei einer Onlinebank die kostenfrei ein Girokonto führt bis 28 Jahre bzw. dauerhaft bei mindestens 700 € Geldeingang im Monat. Frage doch auch bei Banken in eurer Nähe nach, es gibt einige, die so etwas anbieten.
Pflegegeld kommt direkt auf mein Konto. Grundsicherung und Werkstattlohn auf Konto von Kind.

Es gibt einen monatlichen Dauerauftrag, wo die anteilige Miete, Warmwasseranteil, anteilig Strom und Gas auf mein Konto überwiesen wird (da fällt mir gerade auf, das müsste ich aktualisieren, weil sowohl Strom, besonders aber Gas erheblich teurer geworden sind und die Vorauszahlungen entsprechend angepasst wurden).
Dann noch Dauerauftrag für den Handytarif.

Ansonsten wird jeden Monat ein bestimmter Geldbetrag bar abgehoben für Einkäufe und Taschengeld. Viel übrig bleibt da nicht wirklich.
Quittungen für Einkäufe des täglichen Bedarfs hebe ich nicht auf, wären im Nachhinein auch schwer auseinander zu ordnen, größere Ausgaben sind meist Dinge wie ein elektronisches Gerät oder ein neues Bett, Matratze usw. schon, aber das macht man ja wegen Garantie sowieso.
Geldkarten verwahre ich, Kind bekommt sie zum Geld holen (mit Begleitung immer, möchte nicht , das jemand versucht es auszurauben, weil es offensichtlich behindert ist).

Ich persönlich finde es für mich besser und übersichtlicher die getrennten Konten zu haben und Kind ist stolz auf eigenes Konto.

Ich hoffe, das hilft dir schon etwas weiter.

Liebe Grüße
amai

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Hallo liebe Amai, ich kenne Dich noch, schön, dass Du noch hier bist. Ja, ich bin die Anke, die auch schon im vorherigen Forum dabei war. Ich war nur lange nicht mehr da.
Ich hoffe, Dir und Deinen Lieben geht es gut.

Vielen Dank für Deine ersten Ratschläge, ja, sie helfen mir schon mal als Marschrichtung. Ich dächte, ich habe es schon mal gelesen mit dem Konto, dass es verlangt wird. Bisher war das aber kein Problem, kein Konto für mein Kind zu haben. Was soll das auch, ich nutze sie bestimmt nicht aus, im Gegenteil. Wenn ich mich nicht gar irre, scheint man sogar noch etwas in der Kontoführung geändert zu haben oder ist in der Planung. Nämlich Ausgaben wie Einkäufe nur noch digital zu tätigen. Ich kann mich auch grad irren, aber mir ist es so, es gelesen zu haben. Ergo noch mehr Kontrolle … Mein Kind hat ja kein Vermögen und es wird auch nie Vermögen zufließen. Aus der jetzigen Position empfinde ich ein eigenes Konto als überflüssig. Mein Kind selbst kann damit nichts anfangen. Aber, das Amt will wissen, was der zu Betreuende an Vermögen hat. Es geht immer nur um Kontrolle und Geld. Ich wünschte mir, es ginge um mehr, als ständig immer nur darum. Ich habe zumindest nicht das Gefühl, dass es hier um den Menschen geht.

Liebe Amai, hab lieben Dank und vll. lesen wir uns ja wieder öfter. Wobei ich lieber keine Fragen habe und selber so gut es geht zurecht komme :wink: Sei herzlichst gegrüßt, Anke

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Hallo Anke, ich habe schon aus Prinzip für Patrick ein eigenes Konto angelegt, dieses war bis Beendigung Berufsbildungsbeteich WfbM kostenlos. Nun habe ich es auf Onlinekonto umstellen lassen, und es werden wenige Kontogebühren fällig.
Sein Geld incl. Pflegegeld gehen auf sein Konto, gemeinsame Kosten, incl. Einkauf werden geteilt.
Seinen persönlichen Einkauf tätigt u. bezahlt Patrick mit Beaufsichtigung alleine.

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Hallo Patiko, vielen Dank auch an Dich für Deine Handhabung.

Ich merke schon, dass es doch sehr auch am Entwicklungsstand des Kindes liegt, wie gehandhabt wird. Mein Kind weiß weder, was ein Konto ist, wozu es benötigt wird, sie geht weder mit Geld um, kann auch dieses in keiner Weise verwalten. Noch nicht mal selber einkaufen ist möglich.

Wie machst Du das denn mit dem Pflegegeld? Überweist Du es dann an Dich weiter? Ich gehe mal davon aus, dass Du pflegst? So wäre es bei mir, also warum soll ich es dann überhaupt auf das Konto meines Kindes überweisen lassen, wenn ich es im gleichen Atemzug dann wiederum auf mein Konto leite. Das macht für mich gar keinen Sinn, eher bürokratischen Unsinn. Ich sehe darin keine Sinnhaftigkeit. So käme auf ihr Konto alleine die Grundsicherung des Sozialamtes, weil das Kindergeld ja als Kindergeldberechtigte an mich gezahlt und auch von meinen ALGII Leistungsbezug als Einkommen verrechnet wird. So würde das Konto nur geführt werden, damit das Amt sieht, dass Grusi drauf geht und abgehoben wird … es ist und bleibt für mich eine Kontrolle.

Ach könnte ich das alles abmelden, mich weiterhin kümmern, wie ich es seit über 30 Jahren mit Liebe tue und einfach Ruhe vor diesen Ämtern haben…

Liebe Grüße, Anke

Hallo Anke,

das eigene Konto ist auch eine Begleiterscheinung der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Auf dem ersten Blick erscheint vieles als reinste Bürokratie. Aber man kann es auch anders angehen. Jeder Mensch ist gleichwertig und wird (sollte/soll) nicht am Grad seiner Einschränkungen oder auch Behinderung abgestempelt werden. So hat auch dein Kind ein Recht auf sein eigenes Konto um darauf seine Grundsicherung zu bekommen. Es gestaltet sich zum Beispiel übersichtlicher, wenn dann auch wieder Beiträge für Einrichtungen oder Teilhabeleistungen eingezogen werden. Ich führe für meinen Sohn ein online Banking durch und da fallen dafür 2,95€ im Monat an. Das Kindergeld und anteilige Pflegegeld bei Aufenthalten zuhause bekomme ich auf mein Konto. Bei mir geht dann z.B. auch der Beitrag für Reha Verein und VdK ab.
Vielleicht sollte man es einfach mal aus einem anderen Blickwinkel betrachten. Dein Kind ist über 30 und hat ein eigenes Einkommen, ein eigenes Konto, bezieht Pflegegeld und leitet sein Geld anteilig oder auch ganz an dich weiter und sichert so seine Betreuung ab. Wird es auch so tun, wenn du es mal nicht mehr ausführen könntest. Man weiß ja nie. Wir sind wohl immer Mutter, aber vom Gesetz her in erster Linie die Betreuer. Unsere Kinder sind Erwachsene auf dem mühsamen Weg in die Gleichberechtigung. Warum sollten wir dann uns dem entgegenstellen? Ich finde es toll und es macht mich stolz, wenn ich auf das „eigene“ Konto meines Sohnes beim online Banking blicke. Da steht sein Name, seine Ein- und Auszahlungen und irgendwie wirkt es auf mich wie ein wenig völlig normal…. LG

Hallo Anke,
das Pflegegeld verbleibt auf Patricks Konto, nur seinen Anteil an den gemeinsamen Kosten überweise ich an mich. Taschengeld wird am Monatsanfang abgehoben.
Ich sehe das allerdings auch nicht als Kontrolle an, sondern für mich ist auch eine Erleichterung Patricks persönliche Ausgaben von den gemeinsamen zu trennen. Das Eröffnen hatte für mich nichts mit dem Amt zu tun.
Ja ich bin auch Patricks Pflegeperson, und rechnerisch gesehen teilen wir uns das Pflegeheld. Einen Teil davon nutzen wir für Freizeit und Ausflüge/Reisen.

Ansonsten sehe ich das eigene Konto, wie Kirsten und Amai, als ein bissel Selbstständigkeit für Patrick, wenn auch mit Hilfe.

Vielleicht ist das einfach eine Frage der Sichtweise.

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Hallo und guten Tag Anke,

auch wir sind Eltern-Betreuer seit über 28 Jahren eines geistig und körperlich behinderten Sohnes. Wir haben schon zu unserer eigenen Sicherheit (Betreuungsrecht) als unser Sohn 18 wurde ein Konto angelegt (damals noch kostenfrei, heute eben ein paar Euro). Unser Sohn hat sogar 2 Konten, da wir das persönliche Budget haben und da müssen Privat und Arbeitgeber eh getrennt sein.
Ob es noch kostenfreie Konten gibt müßte man mal googeln.
Auch wenn Dir dieses Prozedere auf die Nerven geht, macht es sehr wohl Sinn - rechtlich betrachtet.

  1. Einahmen und Ausgaben sind zuordnungsfähig und jederzeit glaubhaft belegbar.
  2. Die Berechnung unterschiedlicher Leistungen kann nach Personen getrennt und rechtssicher beleghaft erfolgen.
  3. Auch bei ALGII fließen ja nicht alle Leistungen in die Berechnung ein.
  4. Eine festgelegte Summe X kann als Mietzuzahlung und eine andere Summe X als Wirtschaftsgeld usw. monatlich als Dauerauftrag auf Dein Konto angewiesen werden. Was Du mit Deinem Geld machst ist Deine Sache. Was Du mit dem Geld Deines Sohnes machst NICHT - Du bist ein rechtlich Bestellter Verwalter (dafür erhälts Du von der Betreuungsbehörde die jährliche Zahlung).
  5. Taschengeld steht dem erwachsenen Kind zu und kann ebenfalls belegbar nachgewiesen werden.
  6. Dein Bezug und die Höhe des Pflegegeldes ist nachweisbar und kann bei Beantragung einer Leistung von Bedeutung sein.
  7. Fremdleistungen - Einnahme / Ausgabe Mittel der Verhinderungspflege, Pflegedienst usw. sind belegbar.

Der Betreuungsbehörde muss ein jährlicher Abrechnungsbericht vorgelegt werden - wie willst Du konkret nachweisen, was Du mit dem Geld Deines Kindes gemacht hast.
Erklärungen wie … habe ich für … ausgegeben reichen da nicht. Sollte es, aus welchem Grund auch immer, erforderlich sein, dass ein zusätzlicher vom Gericht bestellter Amtsbetreuer eingesetzt wird kommt der Eltern-Betreuer ganz fix in Erklärungsnot ohne entsprechende Nachweise.
Ein eigenes Kind-Konto bietet Sicherheit.

NEIN - wir sind keine Anwälte - haben aber in all den PflegeJahren vieles mit Amt und Co. erlebt und durchgestanden.

Auch zu erwähnen, es gibt nicht nur die ehrlichen und treusorgenden Eltern-Betreuer - auch dort gibt es erschreckende Beispiele - also fühle Dich bitte nicht gegängelt, sondern betrachte es als positiven Schritt.

Herzliche Grüße

Birgit & Max

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