Wer sich online beim Impfportal angemeldet hat, für den sollte folgende Information von Bedeutung sein. Geht um den Datenschutz. Bei der Anmeldung wurden auch Gesundheitsdaten abgefragt. Aus Datenschutzgründen, dürfen die nicht dauerhaft im System gespeichert werden. Registrierte sollten somit regelmäßig ihre Daten überprüfen und neu bestätigen. Dies gilt für die Gesundheitsangaben und auch Berufsangaben. Davon hängt ja auch die Prioritätseinstufung ab.
unter Fragen und Antworten zum Impfportal - Seite 7 - ist eine genauere Erklärung.
Ich verstehe dies so: zuerst erfolgt die Dateneingabe des Impfwilligen, diese wird ‚irgendwo‘ geprüft; eine Priorisierung wird zugeteilt; die eigentliche ‚Begründung‘ zur Priorisierung wird gelöscht;
Ein Nachweis zum Priorisierungsgrund muss im Impfzentrum erbracht werden. (Nachweis Pflegeausübender, Nachweis Krankheit, Nachweis Kontaktperson Schwangere , Nachweis Beruf usw), weil hier scheinbar der eigentliche Grund aus dem Datenbestand gelöscht wird.
Ich persönlich habe mich am erst möglichen Tag im Impfportal angemeldet; seit dem Wochenende ist die Priorisierungsgruppe (bei mir 2 für Pflegeausübende) ersichtlich.
Hatte mich zwischenzeitlich von der Prioritätsstufe 3 in die Prioritätsstufe 2 hochstufen dürfen, da jetzt zwei Pflegeausübende benannt werden können. Ich konnte zwischenzeitlich keine ‚Datenlöschung‘ feststellen.
In der Anfangszeit gab es Gerüchte, dass es mit dem Impfportal schwierig war bestimmte Personengruppen zu selektieren. Am 3.3.21 kritisierte Fr. Bentele vom VdK in einer Pressemitteilung," dass die Bundesregierung das Verfahren den Bundesländern und den Landräten überlässt: Diese sind offensichtlich heillos damit überfordert, die Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen ausfindig zu machen. "
Es ist eine Empfehlung aus dem Ministerium. Im übrigen ändern sich die Vorgaben in der Abfrage und auch deshalb wäre es angebracht, regelmäßig seine Daten zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Tut mir leid, aber diese Empfehlung konnte ich noch in keiner Pressemitteilung des Ministeriums oder allgemeinen Presseartikeln entnehmen. Auch ich versuche fachlich am Ball zu bleiben. Auch unter 'häufige Fragen und Antworten zur Registrierung im Impfportal (Stand 5.3.21) ist davon bislang noch nichts ersichtlich.
Daten anzupassen ist etwas anderes als eine vermeintliche Datenlöschung. Die Impfverordnung des Bundes wird stetig evaluiert und ist bereits mehrfach verändert worden. Deshalb ja auch mein Hinweis im obigen Beitrag.
Fragen und Antworten zum Thema Registrierung im Impfportal werden auf der Seite des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege beantwortet. Z.B. auch noch einmal zum obigen Thema der Registrierung und gegebenenfalls Anpassung von Daten passend:
Frage
Erfolgt eine erneute Priorisierung, wenn ich meine Angaben (Geburtsdatum, Gesundheitsdaten usw.) nachträglich ändere?
Antwort
Sobald Sie Ihre Angaben ändern, wird die Priorisierung erneut durchgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei, dass Ihre Gesundheitsdaten (Risikofaktoren) aus datenschutzrechtlichen Gründen nur für die Feststellung der Priorisierung verwendet und nicht gespeichert werden. Bei Änderungen der personenbezogenen Daten müssen also alle Gesundheitsdaten nochmals angegeben werden, nicht nur die zu ändernde Angabe.
Bitte beachten Sie ferner: Alle Angaben werden im Impfzentrum überprüft. Sollten Sie aufgrund von Angaben eingeladen worden sein, für die Sie im Impfzentrum keine Nachweise (z.B. Bestätigung des Arbeitgebers, Arztbriefe) vorlegen können, werden Sie im Impfzentrum abgewiesen. Achten Sie deshalb bitte auch auf die Richtigkeit Ihrer Angaben.
Quellenangabe und ausführliche Information: Bay. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Lieber Moderator,
kann es sein, dass wir über das Gleiche reden - nur Ihr aller erster post vielleicht etwas unpräzise und dadurch verwirrend war? Gerade in momentan sensiblen Themen sollte man gut informieren. Ich denke da besteht Einigkeit zwischen uns.
Um hier keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, möchte ich noch einmal eine wichtige Information zum Abschluss dieses Posts anbringen.
Es ist immer empfehlenswert, seine Angaben zu überprüfen und entsprechend zu aktualisieren. Die Bayerische Impfkommission speichert aus Sicherheits- und Datengründen keine Gesundheitsdaten dauerhaft im System. Durch die regelmäßig durchzuführende Anpassung der CoronaImpV (CoronaImpfverordnung) kann sich im Nachgang auch für bereits registrierte Personen, die Voraussetzung für die jeweilige Prioritätseinstufung verändern. Da die Gesundheitsdaten eben nicht gespeichert wurden, muss man bei einer möglichen Veränderung in der Voraussetzung für eine bestimmte Prioritätengruppe seine Berufs- und Gesundheitsangaben daher auch neu bestätigen, bzw. aktualisieren.
Weiterführende Information zum Thema Prioritätseinstufung findet man unter dem Link der STIKO Ständige Impfkommission
Allgemeine Informationen zum Impfen finden sich hier: Informationen zur Corona Schutzimpfung