Bewährungsstrafe nach Tötung der Tochter

Nach der Tötung einer behinderten Frau ist deren greise Mutter zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Im Juni hatte die 87 Jahre alte Frau ihre 57 Jahre alte Tochter umgebracht. Wegen Tötung auf Verlangen habe die Mutter einen Strafbefehl über ein Jahr Haft auf Bewährung erhalten, sagte der Sprecher des Amtsgerichtes Augsburg, Dominik Semsch, am Dienstag. Die Verurteilung sei akzeptiert worden und bereits rechtskräftig. Zunächst hatte die „Augsburger Allgemeine” berichtet.

Die Mutter hatte ihre seit Geburt behinderte und stark pflegebedürftige Tochter in der gemeinsamen Augsburger Wohnung erdrosselt und einen Suizidversuch unternommen. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die Frau zunächst wegen Totschlags ermittelt, die 87-Jährige musste deswegen vorübergehend in Untersuchungshaft.

Quellenangabe und ausführliche Information: MAIN-POST