Bewohner in besondere Wohnformen -- Mittagessen in WfbM

Hallo darf für einen Bewohner in besonderer Wohnform ( Lebenshilfewohnheim) ein zusätzlicher Essenbeitrag für das Mittagessen in der Werkstatt für behinderte Menschen abgezogen werden?
Der Bewohner bezieht keine Grundsicherungsleistungen. Mit den Wohnheim wurde nach den BTHG ein Wohn-und Betreuungsvertrag abgeschlossen, welche die Verpflegung mit beinhaltet.
Ist ein zusätzlicher Abzug erlaubt? Wer kann helfen.

1 „Gefällt mir“

Hallo,

vielleicht helfen diese Infos weiter:


LG
Monika

1 „Gefällt mir“

Hallo. Danke für die Hinweise.
Was mir noch unklar ist, darf die Werkstatt den vollen Kostenbeitrag 64,60 einziehen, wenn die 20 monatlichen Arbeitstage gar nicht erfüllt werden. Für Menschen mit Grundsicherung darf dies nicht erfolgen. Wie sieht es bei Bewohner mit besonderer Wohnform aus die keine Grundsicherung bekommen.

1 „Gefällt mir“

Hallo Primel1,
unser Kind bekommt Grundsicherung und eben auch den Mehrbedarfszuschlag für das Mittagessen. Wir haben diesen direkt an die Werkstatt abgetreten, d.h. diese Summe wird an die Werkstatt überwiesen. Die Werkstatt übernimmt die Abrechnung mit dem Sozialamt, denn da werden Fehltage nicht bezahlt.
Wir selber sind vom Sozialamt angewiesen längere Fehlzeiten wegen Krankheit oder Urlaub direkt dort mitzuteilen.

Insofern würde ich auch bei Selbstzahlern davon ausgehen, dass nur für Tage gezahlt werden muss, an dem man da war und am Mittagessen teilgenommen hat, alles andere wäre ja eine Ungleichbehandlung.

Was steht denn bei euch in dem Vertrag über dfas Essen in der Werkstatt dazu? Hast du schon den sozialen Dienst eurer Werkstatt dazu befragt?

LG, amai

1 „Gefällt mir“