BGH-Urteil zu behinderungsbedingten Mehrkosten bei Urlaubsreise nach Geburtsfehler

Ist ein Kind aufgrund einer fehlerhaften Geburt schwer behindert und entstehen dadurch für eine Urlaubsreise Mehrkosten, so muss dafür eine Kranken­haus­betreiberin aufkommen, wenn sie sich zur Übernahme von Pflege- und Betreuungskosten verpflichtet hat.

Quelle und kompletter Text: kostenlose Urteile
Volltext des Urteils: openjur

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