Bürokratie siegt über Hausverstand

Guten Tag, meine Tochter (20 Jahre) arbeitet seit 2019 in der Keramikabteilung einer Behindertenwerkstatt. Ihre (sehr nette und bemühte) Gruppenleiterin sagte mir, sie dürfe meiner Tochter keinen warmen Tee zubereiten, der meiner Tochter aber gegen ihr fallweises Bauchweh (ärztlich abgeklärt) meist hilft. Die Vorschriften sind so, es geht um die mögliche Gefahr einer Verbrühung.
Sie hat es mir auch glaubhaft geschildert. Ich bin entsetzt darüber, daß die Bürokratie so weit geht und wollte mich vergewissern, habe aber nichts dazu gefunden.
Falls jemand von euch irgendwelche diesbezüglichen Gesetze nennen kann, oder ähnliche Erfahrungen hat, würde ich mich über Antworten freuen.

Hallo,

vielleicht schaust Du mal in die Werkstattverordnung Eurer Werkstatt.
Vielleicht findest Du dort eine Regelung dazu.

Wie hier zB :
…„3.1.3 GETRÄNKE
Kaffee und Tee werden den Beschäftigten zu den entsprechenden Mahlzeiten
kostenlos bereitgestellt.“…

SEITE 23:
2012-02-00_CARWST_Werkstattordnung_2012_fin_sx.pdf (caritas-werkstatt.com)

Eine gesetzliche Regelung dazu kenne ich nicht.

Mal abgesehen von der aktuellen Situation aufgrund von Corona, es gelten ja jetzt andere Regeln.
In unserer Werkstatt kann man ansonsten Heißgetränke am Automaten ziehen.
In der Nachmittags-Kaffeepause kann die Gruppe sich selber Pad-Kaffee kochen oder eben auch einen Tee. Wie gesagt momentan geht das nicht.

LG
Monika

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Hallo Micha,

das klingt erst mal ziemlich unverständlich.

Wichtig bei so etwas ist immer die detaillierte Nachfrage: Wo genau steht das? Was genau steht da? Wer genau sagt das?

Dass es da eine gesetzliche Regelung dazu von Seiten deines Bundeslandes gibt, halte ich für äußerst unwahrscheinlich. Gesetze regeln viel, aber wohl kaum den (Nicht-)Ausschank von Tee in einer WfbM… :thinking:

Insofern tippe ich auf eine Regelung dieser eurer WfbM, die sich sicher mit ein bisschen gutem Willen anpassen lässt. Die Gruppenleiterin müsste ja nicht Tasse mit dem siedend heißen Teewasser auf den Tisch stellen, sondern könnte ihn erst in einem „gesicherten Umfeld“ abkühlen lassen.

Aber frag genau nach, dann kommst du auch der Frage näher, wen du fragen musst.

Oder alternativ: Dürftest du deiner Tochter Tee in einer Thermosflasche mitgeben?

LG
Holger

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@Holger, @werner62: Vielen Dank für Eure Hilfe. Wir konnten das jetzt so lösen, daß meine Tochter auch außerhalb der Mahlzeiten und Pausen, bei Beschwerden, einen Tee bekommen kann. Nachfragen, wo genau diese Verordnung steht, brachten nichts - das sei so in den Verordnungen „von oben“ (= gemeint: Regelungen der Bayrischen Staatsregierung für Betreuungs- und Arbeitseinrichtungen). Egal - dank euch bin ich hartnäckig geblieben und habe quasi eine „Ausnahmegenehmigung“ erwirken können.
Liebe Grüße!

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Super, @MichaBurghausen!!
Das freut mich!! :slight_smile:

LG
HOlger

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