Die Tochter benötigt orthopädische Maßschuhe und auf den Antrag folgt die Erkenntnis: Wenn ein behinderter Mensch das Hilfsmittel benötigt, um die Behinderung auszugleichen, gilt das Patientenrechtegesetz nicht. So wird das nichts mit der Inklusion.
Aber heute war ich in der richtigen Stimmung, um eine passende Mail zu schreiben.
nach einigen Tagen der Bedenkzeit möchte ich mich zu Ihrem o. g. Schreiben äußern.
Es ist für mich äußerst befremdlich, dass das Patientenrechtegesetz in dem Moment nicht mehr gelten soll, wenn ein Mensch aufgrund einer Behinderung ein Hilfsmittel benötigt.
Die beantragten Orthopädischen Maßschuhe dienen dazu, die aktuelle Verschlechterung der Gehfähigkeit durch die fortschreitende Verformung der Füße zu verhindern oder zumindest zu verlangsamen.
Nachdem die Behinderung meiner Tochter eine genetische Ursache hat, wird sich weder an der Art noch an der Schwere etwas verbessern, sondern nur noch verschlechtern. Die Behinderung wird nicht verschwinden.
Der Grund, warum ich Ihnen das schreibe?
Es kann sich kaum jemand vorstellen, wie ermüdend es für mich ist ( übrigens auch für alle anderen Beteiligten vor Ort), die Rechtsansprüche meiner Tochter immer wieder rechtfertigen und durchsetzen zu müssen.
Diese große, nicht endende Verantwortung ist erdrückend und kostet unendlich viel Zeit, Kraft und Energie, die ich an anderer Stelle dringender benötigen würde.
Meine Tochter benötigt diese Schuhe dringend, denn aktuell kann sie ausschließlich noch in den vorhandenen Sandalen gehen. Wenn eine Genehmigung der im Juli beantragten Schuhe erst im September erfolgt und diese erst anschließend – mit dem Aspekt mehrerer Anproben - gefertigt werden können, besteht die Gefahr, dass sich die Gehfähigkeit bis dahin so massiv verschlechtert, dass sie eventuell nicht mehr auf die Beine kommt – mit allen daraus entstehenden negativen Konsequenzen für die Tochter und für ihr gesamtes Umfeld.
Ich bitte Sie daher um eine zügige Bearbeitung und eine schnelle Genehmigung.