Bundessozialgericht erleichtert gehbehinderten Menschen den Zugang zu Behindertenparkplätzen

Urteil des Bundessozialgerichts erleichtert gehbehinderten Menschen den Zugang zu Behindertenparkplätzen
Das Bundessozialgericht (BSG) hat gehbehinderten Menschen den Zugang zu Behindertenpark­plätzen erleichtert. Maßgeblich ist demnach, dass diese auf normalen öffentlichen Wegen auch in fremder Umgebung keine weiteren Strecken mehr gehen können, wie das BSG in zwei heute bekanntgegebenen Urteilen vom Vortag entschied (Az: B 9 SB 1/22 R und B 9 SB 8/21 R).
Quelle und kompletter Text: Ärzteblatt

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