Corona-Auszeit für Familien - Unterstützung des Bundes für Familienfreizeiten
Der Bund fördert Freizeiten für Familien mit Kindern (mit Behinderung) Es soll als Unterstützung zur Bewältigung der Corona Pandemie beitragen. Dafür hat der Bund 50 Mio Euro aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ zur Verfügung gestellt.
Familien mit einem kleinen oder mittleren Einkommen und einem Angehörigen mit Behinderung kann so ein Urlaub in ausgewählten gemeinnützigen Familienferienstätten bzw. Erholungseinrichtungen in ganz Deutschland ermöglicht werden. An Unkosten müssen etwa 10% der Übernachtungs- und Verpflegungskosten anteilige selbst getragen werden. Die weiteren Kosten übernimmt der Bund. Bis Ende des Jahres 2021 sind bis zu 7 Tage Familienurlaub möglich. Bis zu weiteren 7 Tagen können im Jahr 2022 möglich sein.
Voraussetzung für die Teilnahme für Familien mit einem Kind mit Behinderung:
Grad der Behinderung mindestens 50
das Kind muss nicht (!) minderjährig sein
das Einkommen spielt keine Rolle
Die mit anreisenden Kinder sollten Anspruch auf Kindergeld haben.
Nähere Informationen dazu findet man unter: https://wwwbmfsfj.themen/corona-pandemie/corona-auszeit-fuer-familien