Corona: Pflicht zu Bera­tungs­be­su­chen für Pfle­ge­geld­emp­fänger ausge­setzt

Normalerweise sind die regelmäßigen Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Pflegegeldbezieher verpflichtend. Werden Beratungsbesuche nicht abgerufen, ist die Kasse verpflichtet, das Pflegegeld zu kürzen und im Wiederholungsfall zu entziehen. Das Gesetz regelt nun, dass im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 30. September 2020 keine Beratung abzurufen ist. Ziel ist es, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen vor zusätzlichen Ansteckungsgefahren zu schützen und Pflegekräfte während der Corona-Krise bei der Sicherstellung der Versorgung zu entlasten. Ein fehlender Beratungsbesuch führt in diesem Zeitraum nicht zu einer Kürzung oder einem Entzug des Pflegegeldes.

Quelle und kompletter Text: Die Techniker

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Änderungen gültig bis 30.9.2020
§ 147 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
§ 148 Beratungsbesuche

Bundesgesetzblatt 27.3.2020
Seite 5
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl120s0580.pdf#bgbl%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s0580.pdf%27%5D__1585684730988

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Es gibt eine Fristverlängerung:

Quelle und kompletter Text:

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Corona-Rege­lung läuft aus: Pfle­ge­geld­emp­fänger wieder zu Bera­tungs­be­su­chen verpflichtet

lt Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
vom 6.10.2020

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