Hallo, ich bin NEU hier und möchte mich kurz vorstellen. Mein Name ist Adelheid und ich lebe mit meiner mehrfach behinderten Tochter Michaela (43 J ) zusammen. Alles läuft gut wenn Ela in die Tagesförderstätte gehen kann. Sie hat für zu Hause drei wunderbare Assistentinnen im Wechseldienst und sie liebt jede auf ihre Art. Ich bin nach meiner Krebsdiagnose im letzten Jahr (jetzt geheilt, aber mit beträchtlichen OP Einschränkungen) sehr glücklich über diese Unterstützung. Alles läuft einfach super gut.
Nun zu meinem Anliegen: Seit dem 19.11. ist die Tagesförderstätte, auf Grund von Corona fällen in der Einrichtung und enormen Mitarbeitermangel, geschlossen und Ela ist den ganzen Tag zu Hause. Ich habe auf Grund dieser Tatsache die Stelle der Eingliederungshilfe angerufen /angeschrieben und um 3 Std täglich an Mehrbedarf gebeten. Heute wurde mir folgendes mitgeteilt:
grundsätzlich ist uns der Betreuungsmehraufwand im Umfang von werktäglich 3 Stunden durchaus plausibel. Die Anweisungen des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Mainz sehen jedoch im Hinblick auf die Erbringung und Finanzierung von Leistungen während der Corona-Pandemie vor, dass die Vergütung der Tagesförderstätte auch bei einer Schließung in voller Höhe fortgezahlt wird. Gleichzeitig sind die Mitarbeiter der Tagesförderstätte jedoch für alternative Betreuungsangebote und Einzelbetreuungen, z.B. auch im häuslichen Bereich, einzusetzen. Ein dadurch entstehender zusätzlicher Personalbedarf kann sodann gegenüber dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung geltend gemacht werden.
Aufgrund dessen habe ich nach Rücksprache mit meiner Vorgesetzten die Leiterin der Tagesförderstätte, mit heutiger E-Mail gebeten Sorge dafür zu tragen, dass die Einzelbetreuung im vorgenannten Umfang durch das Personal der Tagesförderstätte sichergestellt wird. Gleichzeitig haben wir darauf hingewiesen, dass – sollte kein Personal zur Verfügung stehen – nach Ihrer Mitteilung die Assistenten aus dem häuslichen Bereich die zusätzliche Betreuung leisten würden. Der Anspruch auf Erstattung der Kosten würde sodann an Sie abgetreten werden.
TAF wurde wegen Personalmangel geschlossen, und bisher gab es nur kurze Info das man wieder Rücksprache mit der Eingliederungshilfe hat aber noch keine Rückmeldung erhalten bekommen habe…
kennt sich jemand mit der Gesetzeslage diesbezüglich aus? Ein großer Bürokratischer Aufwand wäre dann vielleicht zu vermeiden.
Vielen Dank