Corona und Rechtliche Betreuung: Fragen im Zusammenhang mit Testungen und Impfungen

Anbei eine Pressemitteilung vom BGT Betreuungsgerichtstag e.V. zum Thema:

Corona und Rechtliche Betreuung: Fragen im Zusammenhang mit Testungen und Impfungen

Viele Menschen mit einer Rechtlichen Betreuung oder einem Bevollmächtigten/einer Bevollmächtigen werden aller Voraussicht nach zu den ersten Personen gehören, bei denen eine Impfung erfolgen kann. Für die Corona-Testung oder -Impfung gelten dieselben Regeln wie für andere ärztliche Maßnahmen…

Quellenangabe und ausführliche Info kann man im angehängten Dokument nachlesen…PM 2020-12-04 Impfungen.pdf (126,3 KB)

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dies löst leider nicht das Problem der Impfberechtigung der Jugendlichen; wenn der Impfstoff nicht für die Altersklasse vom Robert-Koch-Institut und der STIKO zugelassen ist (über 18 Jahren, Zwischenbereich 16-18 Jahren, unter 16 Jahren) wird nach meinem Empfinden auch niemand einen geistig beeinträchtigten Jugendlichen gegen Corona impfen.

Da sitzen die Jugendlichen und Kinder dann mit oder ohne Maske mit Schulpflicht in den Förderschulen und bekommen keinen Impfschutz und nur ein Hygienekonzept und sind irgendwann einmal durch die Herdenimmunität geschützt.
Soll dies ein Dauerzustand sein, bis es in 2-3 Jahren Studien zur Wirksamkeit des Impfstoffes in diesem Alterssegment geben wird? Trifft allerdings auch auf alle anderen Kinder und Jugendliche zu, aber diese können Hygieneregeln und Maske ja verstehen und einhalten.

Gesellschaft wir brauchen euch im doppelten Sinne !

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Quellen quer aus dem Ärzteblatt:
’ Die Berlin – Schwangere werden wahrscheinlich von der Impfung auf SARS-CoV-2 ausgeschlossen. Das dürf­te auch für Kinder unter 16 Jahren gelten. Ob Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren geimpft werden sollten, ist noch nicht entschieden. Das ließ Martin Ter­hardt, Kinder- und Jugendarzt und Mitglied der Ständigen Impfkommission ([STIKO]’
(https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/stiko_node.html)), vorgestern in der rbb-Abendschaudurchblicken.

Quelle das Ärzteblatt: Der Vorsitzende der Ständigen Impfkommission, Thomas Mertens, der zu der Sitzung per Video zuge­schal­tet war, sagte, der größte Risikofaktor für schwere COVID-19-Verläufe sei das Alter. Die Datenlage zeige überdies ein erhöhtes Risiko für Menschen mit Trisomie 21.

Die erste Anhörung in den deutschen Ausschüssen war bereits am 8.12.2020.

Die vorläufige Zulassung des Impfstoffes in England ist ab dem Alter von 16 Jahren.

@FProv19
Es gibt eine Initiative, die in einem offenen Brief fordert:

Zugang zur Impfung, damit Risikogruppenkinder besser geschützt sind und wieder zur Schule gehen können. Da die Impfstoffe bisher noch nicht regulär für Kinder zugelassen sind, soll die Impfung über die behandelnden Fachärzt:innen der Kinder erfolgen, wenn diese die Impfung für nötig und möglich erachten (Einzelfallentscheidung; compassionate use; off label use). Für diese Ärzt:innen sind in jedem Bundesland Ansprechstellen zu etablieren, über die Impftermine für die Kinder zeitnah vereinbart werden können.

Diesen Brief kann man auch unterzeichnen: risikogruppenkind (auf der Seite ganz unten)

Unser Kind mit geistigem Handicap ist in der Altersgruppe von 16-18 Jahren; Biotech ist von der europäischen Behörde ab 16 Jahre im vorläufigen Verfahren zugelassen, von RKI und StiKO ab 16 Jahren - auch im letzten Bulletin - empfohlen. Biotech wird in dieser Altersgruppe nach meinem Wissen auch im Ausland geimpft.

Bei den Impfzentren vor Ort fehlt aber vielleicht das Wissen und der Mut. In dieser Altersgruppe ist dies für mich (ich bin Laie) keine OFFlabelimpfung. Aber scheinbar muss erst die Priorisierung 1 nach Alterspyramide und Einrichtungen abgearbeitet werden. (??? Ethik bei Impfdosenüberschuss??) Wer macht Lobbyarbeit?

Solange Biotech die geforderten Daten im vorläufigen Zulassungsverfahren bis zum Jahresende auch für diese Altersgruppe nachliefern kann …und die Zulassung wirksam besteht …STIKO die Impfempfehlung nicht zurückzieht…jemand den Zulassungsmodalitäten nicht verändert…