Corona-Virus / Durchführung von Beratungseinsätzen nach § 37 Abs. 3 SGB XI
die AOK Bayern sowie der Verband der Ersatzkassen vdek haben mitgeteilt, dass bis zum 19.04.2020 vorerst keine Mahnungen wegen nicht durchgeführten Beratungseinsätze verschickt werden. Auch wird bei fehlendem Beratungseinsatz bis zu diesem Stichtag das Pflegegeld nicht gekürzt werden.
Ob die jeweiligen anderen Pflegekassen diesem Beispiel folgen, bzw. sich bereits angeschlossen haben, ist uns momentan nicht bekannt. Im Zweifelsfall erkundige man sich bitte bei der jeweiligen Kasse.
Herzlich willkommen in unserer Community liebe Christiane. Schön, dass du zu uns gefunden hast. Unser Angebot findet sich bereits seit 19 Jahren im Netz und hat sich stetig weiterentwickelt. Wir haben unser intakt.info übrigens völlig neu überarbeitet und gestaltet. Wenn du magst, schau dich gerne einmal um. Bei Fragen helfen wir dir im Rahmen unserer Möglichkeiten weiter. Die Technik funktioniert mittlerweile auch wie sie soll. Bleib gesund und ich wünsche dir einen guten Austausch bei uns.
Wir hatten unser Beratungsgespräch in der vergangenen Woche (da war bei und im LK noch kein bestätigter Corona Fall gemeldet), haben uns dabei aber an die Empfehlungen (Abstand zueinander, kein Hände schütteln) gehalten.
Außerdem hatten wir bei der Terminabsprache besprochen, gerade bei Erkältungssymptomen abzusagen.