Hallo Kirsten,
so wie ich das verstehe, gibt es einen kleinen, feinen Unterschied in Gruppe 2:
Personen in Institutionen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung
Tätige in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung
Personen mit Down-Syndrom (Trisomie 21)
Beim ersten Punkt sind die „Institutionen“ Voraussetzung, im zweiten heißt es „ambulante oder stationäre Versorgung“ wobei die Frage im Detail ist, was denn dann als Institution oder als „Versorgung“ gilt. Im Detail sind wohl vor allem Wohneinrichtungen im Fokus, sicher auch weil sich gezeigt hat, dass sich Corona in stationären Wohneinrichtungen oft sehr schnell verbreitet, weil man dort intensive Kontakte hat. Ein bisschen frage ich mich aber auch, ob da z.B. nicht auch an Schulen und/oder Heilpädagogische Tagesstätten gedacht wird, in denen junge Erwachsene mit einem hohen Pflegebedarf (die großteils aus verschiedenen Gründen keine Masken tragen können) ebenfalls sehr enge Kontakte zu ihren Bezugspersonen und untereinander haben. Auch dort wird Pflege geleistet, aber bislang ist mir nicht bekannt, dass dies als „Institution“ im Sinne der Stiko gewertet wird. Diese Konkretisierung müsste meines Erachtens dringend noch kommen (wenn sie nicht schon erfolgt ist).
Offensichtlich sind Menschen mit Trisomie 21 unabhängig von dem Besuch von entsprechenden Institutionen in dieser Fallgruppe 2. Hintergrund ist wohl eine entsprechende Studienlage, die auch in der Begründung der Stiko; S. 36-37 beschrieben ist:
Bezüglich des Risikos von Vorerkrankungen wurden Daten zur Gruppe der Menschen mit Down-Syndrom (Trisomie 21) ausgewertet. Dieses war in den systematischen Reviews nicht eingeschlossen. Studien aus England und den USA sowie Einzelfallberichte belegen die Schwere von COVID-19 bei PatientInnen mit Down-Syndrom. Die Autoren weisen darauf hin, dass diese PatientInnen auch aufgrund der zahlreichen risikobehafteten Komorbiditäten (z. B. schwere angeborene Herzfehler, Störungen der Immun- und Lungenfunktion) ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf haben. In einer großen, bevölkerungsbezogenen Kohortenstudie aus England, die Daten von 8,26 Mio. Erwachsenen analysierte, wurde geschätzt, dass das für eine Reihe von Faktoren adjustierte Risiko bei PatientInnen mit Down-Syndrom für einen COVID-19-bedingten Tod im Vergleich zur Normalbevölkerung 10-fach [HR: 10,4 (95% KI 7,1 – 15,2)] und für den COVID-19-bedingten Krankenhausaufenthalt 5-fach [HR: 5,0 (95% KI 3,6 – 6,7)] erhöht ist."
Und dort ist auch erwähnt:
Limitationen dieser Analyse ergeben sich insbesondere aus den z. T. differierenden Definitionen der Vorerkrankungen in den Primärstudien, aber auch aus dem Fehlen von Angaben zum Krankheitsstadium bzw. zur Therapie. Hierdurch könnte es zu einer Unterschätzung der Effekte von akuten und/oder schweren Ausprägungsgraden von Vorerkrankungen gekommen sein. Interaktionen zwischen Alter und Vorerkrankungen wurden in den Studien nicht untersucht. Es sind nicht alle relevanten Vorerkrankungen erfasst, sondern nur die, die in den systematischen Reviews berichtet wurden. Seltene Vorerkrankungen können fehlen. Eine Aktualisierung des umbrella reviews wird momentan vorgenommen. Ggf. wird die Liste – bei Vorliegen neuer Evidenz – angepasst.
Das heißt letztlich, dass es zu anderen, besonderen Vorerkrankungen oder auch umschriebenen Syndromen einfach (noch) keine Daten gibt.
Viele Grüße,
Holger