Da wäre noch eine Frage offen

Ich hätte da mal eine Frage:

Es gibt ja eine Impfverordnung. Darin ist festgelegt, wer welcher Gruppe zugeordnet ist und in welcher Reihenfolge einem Zugang zu den Impfungen gewährt wird.

Auch wenn es teilweise zu Missverständnissen kam, wer denn nun welcher Gruppe zugeordnet ist, Menschen mit geistiger Behinderung sowie Personen mit Trisomie 21 sind der gleichen Prioritätsstufe zugeordnet. Soweit so gut. Viele Angehörige von Menschen mit einer geistigen Behinderung hat dies stutzig gemacht. Zwei Schubladen? Man geht doch davon aus, dass es dieses Schubladensystem nicht mehr gibt, oder?

Hallo Kirsten,

so wie ich das verstehe, gibt es einen kleinen, feinen Unterschied in Gruppe 2:

:arrow_forward:Personen in Institutionen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung
:arrow_forward:Tätige in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung
:arrow_forward:Personen mit Down-Syndrom (Trisomie 21)

Beim ersten Punkt sind die „Institutionen“ Voraussetzung, im zweiten heißt es „ambulante oder stationäre Versorgung“ wobei die Frage im Detail ist, was denn dann als Institution oder als „Versorgung“ gilt. Im Detail sind wohl vor allem Wohneinrichtungen im Fokus, sicher auch weil sich gezeigt hat, dass sich Corona in stationären Wohneinrichtungen oft sehr schnell verbreitet, weil man dort intensive Kontakte hat. Ein bisschen frage ich mich aber auch, ob da z.B. nicht auch an Schulen und/oder Heilpädagogische Tagesstätten gedacht wird, in denen junge Erwachsene mit einem hohen Pflegebedarf (die großteils aus verschiedenen Gründen keine Masken tragen können) ebenfalls sehr enge Kontakte zu ihren Bezugspersonen und untereinander haben. Auch dort wird Pflege geleistet, aber bislang ist mir nicht bekannt, dass dies als „Institution“ im Sinne der Stiko gewertet wird. Diese Konkretisierung müsste meines Erachtens dringend noch kommen (wenn sie nicht schon erfolgt ist).

Offensichtlich sind Menschen mit Trisomie 21 unabhängig von dem Besuch von entsprechenden Institutionen in dieser Fallgruppe 2. Hintergrund ist wohl eine entsprechende Studienlage, die auch in der Begründung der Stiko; S. 36-37 beschrieben ist:

Bezüglich des Risikos von Vorerkrankungen wurden Daten zur Gruppe der Menschen mit Down-Syndrom (Trisomie 21) ausgewertet. Dieses war in den systematischen Reviews nicht eingeschlossen. Studien aus England und den USA sowie Einzelfallberichte belegen die Schwere von COVID-19 bei PatientInnen mit Down-Syndrom. Die Autoren weisen darauf hin, dass diese PatientInnen auch aufgrund der zahlreichen risikobehafteten Komorbiditäten (z. B. schwere angeborene Herzfehler, Störungen der Immun- und Lungenfunktion) ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf haben. In einer großen, bevölkerungsbezogenen Kohortenstudie aus England, die Daten von 8,26 Mio. Erwachsenen analysierte, wurde geschätzt, dass das für eine Reihe von Faktoren adjustierte Risiko bei PatientInnen mit Down-Syndrom für einen COVID-19-bedingten Tod im Vergleich zur Normalbevölkerung 10-fach [HR: 10,4 (95% KI 7,1 – 15,2)] und für den COVID-19-bedingten Krankenhausaufenthalt 5-fach [HR: 5,0 (95% KI 3,6 – 6,7)] erhöht ist."

Und dort ist auch erwähnt:

Limitationen dieser Analyse ergeben sich insbesondere aus den z. T. differierenden Definitionen der Vorerkrankungen in den Primärstudien, aber auch aus dem Fehlen von Angaben zum Krankheitsstadium bzw. zur Therapie. Hierdurch könnte es zu einer Unterschätzung der Effekte von akuten und/oder schweren Ausprägungsgraden von Vorerkrankungen gekommen sein. Interaktionen zwischen Alter und Vorerkrankungen wurden in den Studien nicht untersucht. Es sind nicht alle relevanten Vorerkrankungen erfasst, sondern nur die, die in den systematischen Reviews berichtet wurden. Seltene Vorerkrankungen können fehlen. Eine Aktualisierung des umbrella reviews wird momentan vorgenommen. Ggf. wird die Liste – bei Vorliegen neuer Evidenz – angepasst.

Das heißt letztlich, dass es zu anderen, besonderen Vorerkrankungen oder auch umschriebenen Syndromen einfach (noch) keine Daten gibt.

Viele Grüße,

Holger

Im online Impfportal (Bayern) ist es das gleiche Kästchen zur Impfvormerkung für geistig Behinderte und für Trisomie 21 - neben noch anderen Personengruppen; eine Vormerkung ist nach meinem Wissen für alle Interessierten möglich (bei einer Familie sollte man sollte über die Einrichtung von mehreren Emailadressen nachdenken). Wann die Impfungen vollzogen werden - angeblich streng nach Impfpriorisierung.

Im Newsletter der Bundesvereinigung Lebenshilfe vom 14.01.21 und deren Internetseiten wird über das Auslegungsverständnis zur Impfreihenfolge und auch zu den dann vorzulegenden Bescheinigungen Stellung genommen. Unklar bleibt noch, wie alt z.B. das ärztliche Zeugnis sein darf.

Sind diese Probleme nicht wichtiger, wen man nach vorne und pragmatisch denken möchte:

  • wann werden die jüngeren Kinder geimpft?
    -Grenzfälle zwischen geistigbehindert und lernbehindert? Grad der Behinderung?
  • wird eine Maske toleriert? hat dies Einfluss auf die Priorisierung?
  • sollten die Interessensgruppen, Vereine, Gesprächskreise lokal aktiv werden oder läuft alles nach dem privaten ‚Windhundverfahren‘ , Beispielgruppe größere Schulkinder ohne Bezug zu ‚Einrichtungen‘ und Wohngruppen

Nachtrag: Das Kästchen zum Ankreuzen befindet sich im Onlineportal auf Seite 2

Momentan werden die Gutscheine für 2 x 6 Stück Masken mit der Post im Auftrag der Bundesregierung versendet. Im sozialen Netz kursieren gerade Posts mit dem Hinweis, dass auch Kinder angeschrieben wurden. Eigentlich sollen Risikopatienten und Personen ab 60 zu den Empfängern gehören. Aber ebenso Menschen mit Trisomie 21 und Kinder mit einer Bronchialerkrankung. Unter dem Link kann man mehr dazu erfahren.

Corona-Ausbruch: Warum erhalten gesunde Kinder Masken-Gutscheine? (t-online.de)