Damit "nie wieder" nicht zu einer Floskel wird!

Zum Jahresende noch einmal der Blick auf das verfassungsrechtlich und historisch begründete „Nie wieder!“ (von Kirsten Simon Team intakt)

Eltern von Kindern mit höherem und hohem Unterstützungsbedarf zeigen sich über eine sozialpolitische Forderung, die momentan durch das virtuelle Netz fliegt und derzeit angeblich von einzelnen Leistungsträgern erhoben wird, sehr verunsichert. Es geht um den gesetzlich normierten Gleichrang von Eingliederungshilfe und Pflege. Pflegeleistungen sollen künftig generell vorrangig zu behandeln sein. Also nicht mehr gleichrangig zur Eingliederungshilfe.

Stünde eine solche Forderung nicht im klaren Widerspruch zu den Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und zur Zielsetzung des SGB IX, das die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ausdrücklich in den Mittelpunkt stellt? Hat sich der Gesetzgeber nicht bewusst gegen eine Nachrangigkeit der Eingliederungshilfe entschieden, um eine Reduzierung von Teilhabeleistungen auf bloße Grundversorgung zu verhindern?

Eine Vorrangstellung der Pflege hätte ja faktisch zur Folge, dass Menschen mit hohem Unterstützungs- und Pflegebedarf in ihren Teilhaberechten eingeschränkt würden. Liefe dieses dann nicht auch auf eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Schwere der Behinderung hinaus und verstieße gegen das Benachteiligungsverbot des Artikels 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz?

Darüber hinaus wäre zu berücksichtigen, dass Pflegeleistungen und Eingliederungshilfe unterschiedliche Zielrichtungen verfolgen: Während Pflege primär der Sicherstellung der körperlichen und gesundheitlichen Versorgung dient, ist die Eingliederungshilfe auf selbstbestimmte Lebensführung, soziale Teilhabe und gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben gerichtet. Eine pauschale Vorrangregelung der Pflege würde diesen normativ klar getrennten Leistungszwecken nicht gerecht.

Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz verpflichtet den Staat, die Würde jedes Menschen zu achten und zu schützen. Diese Schutzpflicht gilt uneingeschränkt auch für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf. Wäre eine Leistungssteuerung, die Teilhabeansprüche mit steigender Unterstützungsintensität faktisch zurückdrängt, mit diesem Verfassungsauftrag noch wirklich vereinbar?

Zudem bindet die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) als völkerrechtlich verbindliches Recht die Bundesrepublik Deutschland an die Verpflichtung, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen zu gewährleisten. Eine Einschränkung von Teilhaberechten aufgrund eines erhöhten Pflegebedarfs widerspricht insbesondere Artikel 19 UN-BRK (unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft).

Besonders kritisch finde ich, dass eine Neugewichtung der Leistungen vor allem Menschen betreffen würde, die ihre Interessen nicht oder nur eingeschränkt selbst vertreten können. Gerade hier besteht doch dann eine erhöhte staatliche Verantwortung, Benachteiligungen aktiv entgegenzuwirken.

Teilhabe ist kein nachrangiges Leistungsversprechen und keine freiwillige Sozialleistung. Sie ist ein Recht (Menschenrecht), das weder aus staatlicher Verfügungsgewalt über Ausgaben relativiert werden sollte, noch gegen Pflegebedarfe ausgespielt werden darf.

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Eine Vorrangigkeit der Pflegeversicherung vor der Eingliederungshilfe wäre ein politisches Signal in die völlig falsche Richtung. Sie würde Menschen mit Behinderungen genau das nehmen, wofür jahrzehntelang gekämpft wurde: echte Selbstbestimmung, gleichberechtigte Teilhabe und die Freiheit, über das eigene Leben zu entscheiden. Wer diese Verschiebung unterstützt, stellt Kosten über Menschenwürde und degradiert Betroffene zu Verwaltungsfällen.

Die Pflegeversicherung müsste deutlich mehr Leistungen übernehmen, was zu höheren Beiträgen oder Leistungsbeschränkungen führen könnte.

Gleichzeitig würde die prekäre Lage in den Pflegeeinrichtungen weiter eskalieren. Pflegeheime leiden bereits unter Personalnot. Eine zusätzliche Gruppe von Menschen mit komplexen Bedarfen (z.B. geistige Behinderung, psychische Erkrankungen) würde die Situation weiter verschärfen.

Pflegekräfte sind meistens nicht auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen spezialisiert. Es bestünde die Gefahr von Unter- oder Fehlversorgung.

Noch weniger Personal für noch mehr Menschen, noch mehr Überlastung, noch schlechtere Betreuung – und das alles, weil einige politische Verantwortungsträger derzeit bereit sind, ein ohnehin fragiles System weiter auszuhöhlen, statt es zu stärken.

Eine solche Entscheidung wäre nicht nur sozialpolitisch kurzsichtig, sondern ein direkter Angriff auf Inklusion und Menschenrechte.

Leider besteht die angekündigte “Entbürokratisierung” derzeit jedoch darin, die Leistungen für die betroffenen Menschen in Frage zu stellen.

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