Darf das Grundsicherungsamt das Kindergeld auf das Einkommen der Eltern anrechnen?

Hallo zusammen!
mein 21-jähriger Sohn lebt in einem betreuten Wohnen, die Unterbringungskosten werden vom Eingliederungshilfeamt gezahlt. Bis zu seinem 21-sten Lebensjahr hat das Jugendamt diese Kosten getragen und das Kindergeld von der Familienkasse abgezweigt. Jetzt wird das Kindergeld auf mein Konto überwiesen und da ich selbst Grundsicherungsleistung zu meiner Rente bekomme wird das Kindergeld bedarfsmindernd bei mir angerechnet. Ist das so in Ordnung? Danke im Voraus und LG Anna

Hallo Anna,

ja, nachdem du selbst Grundsicherungsleistungen erhältst, ist die Anrechnung des Kindergeldes juristisch korrekt.
Es gibt zwar etliche Urteile, die sich jedoch anwenden lassen, wenn die Kindergeldberechtigten selbst ALGII oder Grundsicherung beziehen.

Ich schicke dir trotz dieser negativen Antwort ein herzliches Willkommen bei Intakt.

Hallo Inge,

vielen Dank für die Antwort…

Vielleicht wäre es sinnvoller Wohngeld zu beantragen… Von der Grundsicherung bekomme ich nur 57 €…

in Bezug auf Wohngeld kenne ich mich leider gar nicht aus. Ich hoffe, du bekommst noch von einem anderem hier eine passende Information.
Grundsätzlich kann ein Versuch jedoch nicht schaden, denn dann bekommst du einen Bescheid, in dem auch die rechtliche Grundlage für die Entscheidung steht. Diese kannst du dann überprüfen.