Wenn ich an die Un-Behindertenrechtskonvention denke, dann verbinde ich das mit einer Zeit der Hoffnung und Zuversicht. Mittlerweile sind wir aber im Jahr 2025 angekommen und so richtig viel hat sich eigentlich noch nicht verändert. Zumindest findet sich das Klientel der Menschen mit einer komplexen Behinderung eher im Abwärtstrend einer adäquaten Versorgung und von einer Teilhabe wird seit der Corona Pandemie auch immer weniger gesprochen. Eine Spardose tut sich da auf und wird mit exorbitanten Kosten nach außen vertreten. Schauen wir uns mal ein wenig auf diesem Gebiet um und ziehen vielleicht jeder für sich sein Resümee. Gerne können hier Stimmen laut werden mit positiver Veränderung und guten Beispielen, aber auch negative Stimmen müssen gehört werden.
Jürgen Dusel, seines Zeichens der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen, hat neulich in einem Grußwort, welches er für die diesjährige Fachtagung zum Thema „Selbstbestimmte Teilhabe und gute Pflege - Schnittstelle Eingliederungshilfe und gute Pflege“ der Deutschen Heilpädagogischen Gesellschaft verfasst hatte, u.a. folgendes zum Ausdruck gebracht:
Immer wieder mahne ich - wie viele andere auch - die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an, mit der wir in Deutschland nicht zufrieden sein können. Dasselbe gilt für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, die ebenfalls nur sehr langsam und in den Bundesländern auch sehr unterschiedlich erfolgt. Menschen mit Behinderungen stehen in unserem Land daher in vielen Bereichen immer noch an dem Rand und müssen für Sichtbarkeit kämpfen. Dies gilt für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung und Mehrfachbehinderungen umso mehr, als ihre Stimme und die ihrer Unterstützerinnen und Unterstützer oft im Chor der Forderungen untergeht und daher nicht immer hinreichend Gehör findet.
Desweiteren erwähnt er in seinem Grußwort auch einen Knackpunkt, der uns in der Behindertenhilfe gerade sehr beschäftigt. Nämlich diese Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege! Da wird es zunehmend deutlich, wie viel uns die Menschen heute wert sind, die wohl auch ein (das gleiche) Recht auf Teilhabe haben, aber man bei ihnen eigentlich nur zu gerne die Pflege im Vordergrund sieht. Es ist eine gefährliche Gratwanderung und nicht immer für Außenstehende nachvollziehbar, welche Bedeutung diese zwei Begriffe im Leben eines Menschen mit komplexer Behinderung haben. Da steckt weit mehr als die Absicherung einer Versorgung dahinter. Da verbergen sich auch die staatlich zu finanzierenden Möglichkeiten einer Teilhabe und einem damit auch Dazugehören dahinter. Eingliederungshilfe ist ein Recht und finanziert die Teilhabe und eine gute Pflege bedeutet auch eine adäquate Versorgung eines Klientels, welches auf hohen Unterstützungsbedarf angewiesen ist. Das Thema der DHG war sehr anspruchsvoll und genauso komplex, wie eben auch das Klientel, um das es ging. Es waren viele Professoren aus verschiedenen Fachrichtungen als Referenten dabei. Jürgen Dusel bezog sich in seinem Grußwort auch auf die Kommunen, die sich mit Unterstützungsangeboten öffnen müssten, dass eine Verzahnung von Leistungen auch eine umfassende Teilhabe absichern könnten. So weit so gut. Aber gelingt es denn überhaupt noch für Menschen mit einem komplexen Behinderungsbild ein Zuhause zu sichern? Darum ging es bei der Tagung eigentlich schon vordergründig. Die Leistungsträger können es sich gar nicht mehr leisten, eine gute Wohnversorgung und damit ein Zuhause abzusichern. Es gibt nicht mehr dieses „bis ans Lebensende“ , es findet sich kein Personal mehr und was die ärztliche Versorgung betrifft, auch da stößt man an Grenzen. Physiotherapie und auch Ergotherapie finden sich immer seltener im Angebot, da Therapeuten nicht in die Einrichtungen gehen wollen, können oder was auch immer BetreuerInnen zu hören bekommen. Aber es sind diese Therapien, die Menschen mit komplexer Behinderung ebenfalls so dringend brauchen. Der Mensch mit einer Behinderung kann auch mal krank werden, oder Schmerzen in den Gelenken haben. Aufgrund einer eingeschränkten Motorik ist die Physiotherapie dringend nötig, um die Lebensqualität zu erhalten.
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist eine gute schriftliche Grundlage. Auf vielen Seiten finden sich viele gute Herangehensweisen und Niederschriften von Rechten. Wir müssten in Deutschland auch endlich damit anfangen, diese Rechte zu hinterfragen und abzusichern. Dazu braucht es Geld und mit dem BTHG wurden die finanziellen Anforderungen nochmals erhöht. Es finden sich sichtbare Zeichen in der Umsetzung wie z.B. die Stärkung der Selbstvertretung. Eltern sollen nicht mehr so wichtig sein, man überträgt den Selbstvertretern die Macht der Selbstbestimmung und Vertretung der Rechte eines Klientels, welches zunehmend weder gesehen, noch mehr überhaupt gehört wird. Ich lege noch eines drauf: Werden Eltern von erwachsenen Kindern mit einem komplexen Behinderungsbild nicht gerade zunehmend verpflichtet, weder krank zu weder zu werden, noch dürfen sie sich selbst noch einmal verwirklichen und am Ende schon mal erst gar nicht sterben. Der Staat bekommt gerade mit, dass sie teilweise die einzige Alternative für eine Unterbringung sind. Da hinterfrage ich mich jetzt, wo bleiben denn hier die Rechte auf ein selbst bestimmtes Leben?