E-Verordnung orthopädischer Hilfsmittel - Pilotprojekt

Versicherte der Krankenkassen AOK Bayern, BARMER, BIG direkt gesund, DAK-Gesundheit, Hanseatische Krankenkasse (HEK), IKK classic und Techniker Krankenkasse (TK) können ab sofort von einem komplett digitalen Verordnungsverfahren profitieren. Der papierlose Prozess reicht von der Ausstellung der Verordnung in der Arztpraxis, der Übersendung auf das Smartphone des Versicherten, der digitalen Weitergabe an einen Hilfsmittelanbieter bis zur Genehmigung und Abrechnung durch die Krankenkasse. Für Versicherte stehen dafür die Apps ihrer Kassen zur Verfügung.

Quelle und weiterführende Informationen: Hilfsmittel-Verordnung direkt aufs Smartphone

2 „Gefällt mir“