Eingesperrt und angebunden - wieder einmal eine Schlagzeile

In einer Behinderteneinrichtung in Bad Oeynhausen sollen Bewohner schwer misshandelt worden sein. Ermittelt wird gegen 145 Ärzte, Betreuer und Pflegekräfte, und die Untersuchungen sind noch lange nicht abgeschlossen. …]

Quellenangabe und ausführliche Information: Süddeutsche Zeitung, Panorama 13.1.21

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ (Art 1 GG)
Menschenwürde muss man sich nicht verdienen oder erarbeiten. Jeder, wirklich jeder Mensch hat sie von Geburt an.
Die Würde des Menschen ist (un)antastbar? Manche Berichte machen mich fassungslos…
Wenn Aufsichtsbehörden nicht genau hinschauen, macht das Angst. Angst, wie es in anderen Einrichtungen zugeht, aus denen gerade jetzt nichts nach außen dringt.
Vor allem in Einrichtungen, in denen ausschließlich Menschen leben, die sich kaum oder gar nicht verständigen können.

3 „Gefällt mir“

Polizei ermittelt erneut gegen Pflegerin der Lebenshilfe Limburg Diez

Nach den Misshandlungs-Vorfällen im vergangene Oktober wird erneut gegen eine Pflegerin der Lebenshilfe Limburg Diez ermittelt.

Limburg – Im Oktober war eine ehemalige Mitarbeiterin der Lebenshilfe Limburg Diez wegen Misshandlung Schutzbefohlener in der Tagesförderstätte Offheim verurteilt worden, jetzt wird wieder gegen eine Heilerziehungspflegerin ermittelt. Diesmal geht es um eine Tagesförderstätte in Heuchelheim, und es geht zum Beispiel um Schläge, wenn die Klienten ihre Teller nicht leergegessen oder sich eingenässt haben…]

Quellenangabe und ausführliche Information: Frankfurter Neue Presse

Immer wieder Missstände, immer wieder Misshandlungen.

Alle Betroffenen haben gemeinsam, dass sie nicht nur sehbehindert sind, sondern auch nicht sprechen können. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Pfleger Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährliche Körperverletzung vor. Für den Prozess sind bisher mehrere Verhandlungstage bis Mitte Juni angesetzt.

1 „Gefällt mir“

Und es ist das System. In erster Linie der Träger, der zunehmend unverantwortlich, nicht fachlich ausgebildetes Personal im Einsatz weiß. Dann die zuständige Wohnbereichsleitung, die sich eigentlich darüber im Klaren sein sollte, wem sie Verantwortung überträgt. Schlussendlich die Heimaufsicht, die eigentlich viel mehr im Sinne der Hilfebedürftigen agieren müsste und radikal durchgreifen sollte! Aber alle machen mit vor Angst, eine Einrichtung würde geschlossen. Und selbst Angehörige und Eltern machen doch mit. Viele können und wollen ihre Kinder, oder Angehörigen nicht zurückholen. Und am Ende, wenn man im Sinne der zu Betreuenden den Mund auf macht, heißt es noch, dass es immer jemanden gibt, der meckern muss. Manchmal ist man fassungslos, wie wenig ernst Eltern und Angehörige die Aufgabe und Ausführung einer Betreuung nehmen.

2 „Gefällt mir“

„Satt und sauber“ ist Verwahrung. Teilhabe zu verweigern ist institutionelle Gewalt. Wer das vor Gericht verteidigt, rechtfertigt behindertenfeindliche Gewalt.

Nicht schweigen, wenn Menschenrechte und Teilhabe gefährdet sind

Die Entwicklungen in manchen Einrichtungen der Behindertenhilfe geben Anlass zu großer Sorge. Berichte über zunehmende Einschränkungen, fehlende individuelle Betreuung, mangelnde Teilhabe und einen wachsenden Personalmangel sollte von uns Angehörigen, gesetzlichen Betreuern, Aufsichtsbehörden und Politik ernst genommen und überprüft werden.

Gerade Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf können sich häufig nicht oder nur eingeschränkt selbst gegen Missstände zur Wehr setzen. Umso wichtiger ist es, dass wir aufmerksam bleiben, Beobachtungen dokumentieren und die Interessen der von uns betreuten Menschen konsequent vertreten.

Mir geht es dabei nicht darum, einzelne Träger oder Beschäftigte pauschal zu verurteilen. In vielen Einrichtungen leisten Mitarbeitende unter schwierigen Rahmenbedingungen wichtige und verantwortungsvolle Arbeit, werden aber am Ende sogar noch ausgenutzt. Problematischer wird es dort, wo strukturelle Schwierigkeiten dauerhaft zu Lasten der Bewohnerinnen und Bewohner gehen und berechtigte Beschwerden nicht ausreichend aufgegriffen werden.

Wir sollten auch die Arbeit der Heimaufsicht und anderer zuständiger Stellen kritischer in den Fokus nehmen. Wenn wir Angehörigen den Eindruck gewinnen, dass Beschwerden nicht ausreichend verfolgt werden, sollten wir dies konkret benennen, dokumentieren und die vorgesehenen Beschwerde- und Rechtswege nutzen. Ebenso wichtig ist dabei aber auch eine sachliche und nachvollziehbare Kommunikation zwischen Einrichtungen und uns Angehörigen und Betreuern sowie mit den Behörden.

Historische Erfahrungen zeigen uns sehr deutlich, wohin es führen kann, wenn Menschen mit Behinderungen gesellschaftlich ausgegrenzt, entmündigt oder als weniger schutzwürdig betrachtet werden. Auch wenn ein direkter Vergleich heutiger Zustände mit den Verbrechen des Nationalsozialismus nicht leichtfertig gezogen werden sollten, haben wir alle eine historische Verantwortung und diese besteht darin, Menschenwürde, Selbstbestimmung, Schutz und Teilhabe gerade für besonders verletzliche Menschen konsequent zu verteidigen. (Punkt!)

Wir Angehörigen dürfen uns deshalb nicht aus Angst vor Nachteilen zurückziehen. Wir haben als Angehörige und – soweit wir als gesetzliche Betreuer bestellt sind – in diesem Rahmen eine besondere Verantwortung, die Interessen der betreuten Person wahrzunehmen. Es ist unsere Pflicht! Dazu gehört auch, Probleme anzusprechen, wenn die Rechte oder das Wohl unserer betreuten Menschen möglicherweise beeinträchtigt werden.

Werden Leistungen reduziert oder verändert, sollte nachvollziehbar dargelegt werden, welche Auswirkungen dies auf die konkrete Person hat. Einsparungen dürfen nicht dazu führen, dass notwendige Unterstützung, Betreuung, Kommunikation, Pflege oder Teilhabe faktisch entfallen.

Deshalb eine große Bitte im Sinne unserer Angehörigen mit Hilfebedarf: Nicht alles hinnehmen. Nicht alles abnicken. Nicht aus Angst schweigen.

Beobachtungen sollten möglichst konkret festgehalten werden: Was ist passiert? Wann? Wie häufig? Welche Auswirkungen hatte es auf den betroffenen Menschen? Wurde das Problem bereits angesprochen und wie wurde darauf reagiert?

Auch im Rahmen der gesetzlichen Betreuung sollten relevante Entwicklungen und Probleme nicht einfach unerwähnt bleiben. Wo entsprechende Berichte gegenüber dem Betreuungsgericht erforderlich sind, sollten wesentliche Beobachtungen und bestehende Schwierigkeiten sachlich und wahrheitsgemäß dokumentiert werden.

Es geht nicht darum, Einrichtungen pauschal anzugreifen. Es geht darum, dafür einzustehen, dass Menschen mit Behinderungen auch dann ihre Würde, ihre Rechte und ihre Teilhabe behalten, wenn sie selbst nur eingeschränkt für diese Rechte eintreten können.

Schweigen schützt nicht zwangsläufig den Menschen, für den man Verantwortung trägt. Aufmerksames Hinsehen, sachliche Dokumentation und konsequentes Handeln können dagegen dazu beitragen, dass Probleme sichtbar werden und Veränderungen möglich sind. Noch ist es nicht zu spät, aber die Zeiten und auch die politische Landschaft ändern sich gerade.

1 „Gefällt mir“

Da entsteht der Verdacht, dass Behörden wie die Heimaufsicht bewusst nicht reagieren, weil konsequentes Handeln eine Einrichtung schließen würde. Und das traut sich niemand. Also wird ermahnt und vertröstet, bis sich das Problem von selbst “erledigt”. Aber es erledigt sich nicht – erledigt werden die Menschen: Pflege- und Betreuungskräfte, die über ihre Grenzen arbeiten, und Bewohner, für die keine Zeit bleibt. Es ist eine Schande.

2 „Gefällt mir“

Viele Eltern haben Angst, als „schwierig“ zu gelten oder Nachteile für ihre behinderten Kinder zu riskieren, wenn sie Missstände ansprechen oder bei der Heimaufsicht melden. Und wer sich trotzdem einmischt, muss sich oft anhören, er könne „nicht loslassen“ – ein bequemer Vorwurf, der jedes berechtigte Anliegen von vornherein abwertet.
Aber: Ohne die Stimme von uns Eltern geht es nicht, denn viele unserer Töchter und Söhne können sich aufgrund der Schwere ihrer Behinderung gar nicht selbst zur Wehr setzen.

1 „Gefällt mir“