Das Urteil ist schon einige Jahre alt, aber in der aktuellen politischen Lage sehr wichtig für Menschen mit sehr hohem Unterstützungs- und Pflegebedarf.
Eingliederungshilfe bleibt zuständig, auch wenn Pflege alles durchzieht
Die Richter stellten klar, dass Eingliederungshilfe keinesfalls erst beginnt, wenn ein Mensch ohne Pflege auskommt. Sie soll vielmehr die Folgen einer Behinderung mindern und Teilhabe ermöglichen.Das gilt auch, wenn Unterstützung umfassend nötig bleibt. Wer Pflegebedarf gegen Teilhabe ausspielt, verschiebt das Gesetz in Richtung Ausschluss. Und das ist rechtswidrig.