Einzelbetreuung

Hallo zusammen,

bin ich verpflichtet jemanden vom FED zunehmen, für eine Einzelbetreuung?

V.G.

Hallo Krebslein,

inwiefern meinst du das? Liegt es an der Person? Im Prinzip musst du gar nichts. Sollte Personal sogar zur Verfügung stehen, eher froh sein, dass eine Einzelbetreuung durchgeführt werden kann.
Oder geht es um die dadurch gegebenenfalls höheren Kostenanteil?
Selbstverständlich kann ein Träger, der ja auch in Verantwortung für sein Personal steht, eine Betreuung ablehnen, oder auf Grundlage seines Fachwissens, z.B. nur Einzelbetreuung, oder auch eine Betreuung ausschließlich durch Fachpersonal, durchführen lassen bzw. anbieten.

Hallo Kirsten,

danke erst mal für die schnelle Antwort.

Zu allererst es liegt nicht an der Person.

Das liegt an der Uhrzeit , früh 8:30 Uhr, an einem Sonnabend .
Jessica schafft es nicht bzw . vom aufstehen bis , das sie fertig ist vergehen 1 ,50 -2 Stunden. Das heißt sie müsste 6:30 Uhr aufstehen……

Nun zum eigentlichen der FED hatte mal eine Schwimmgruppe , die sich aufgelöst hat. (Diese Schwimmgruppe fing 10:00Uhr an, es passte alles.Seitdem suche ich jemand über den FED , die mit Jessica schwimmen geht. Vor 2 Jahren hatte ich noch jemanden vom FED diese Frau ist aber krank, schon längere Zeit. Bisher hatte FED niemanden und jetzt ja aber sie kann nur sehr früh. ….
Ich selber habe nichts davon, wenn das so früh ist, keine Entlastung.

Selber habe ich jemand gefunden, wo das mit der Uhrzeit und Tag passen würde.

Deswegen habe ich gefragt, ob ich jemanden vom FED nehmen muss.

V.G.

Diese Frau hat sich selber angeboten, aber eben nur diese Uhrzeit.

Jetzt bekomme ich noch ein schlechtes Gewissen , weil ich das Angebot nicht annehme. Das ist definitiv ,für Jessica zu früh und das wäre auch am WE.
Für mich ist es dann keine Entlastung, so früh und nur 2 Stunden .

Nein, du musst wie geschrieben, erst mal gar nichts. Dann könntest du es auch selbst abrechnen. Du musst nur schauen, dass das Budget dann unter Kontrolle bleibt und nicht eine Rechnung von der LH oder Anbieter kommt, also wenn dein Budget bei der Pflegekasse aufgebraucht ist. Sorgst du selbst dafür, langt eine unterschriebene Quittung im Regelfall fürs einreichen. Nur daran denken, dass ihr seid da nicht versichert. Auch nicht die Person, die den FED übernimmt.

Das heißt genau, auch wenn ich mit der Verhinderungspflege abrechne, ist die Person nicht versichert. Verstehe ich das richtig.

Dann ist sie nur über einen Pflegedienst oder FED versichert, oder?

Meines Kenntnisstandes ja. Generell unfallversichert sind die Personen, die bei der Pflegeversicherung gemeldet sind. Doch auch hier ist zu beachten, dass es seit 2017 eine strengere Regelung gibt.
Ist eine Ersatzpflege im Einsatz, also die über einen Träger läuft, ist diese Person dann über den jeweilige Träger gemeldet und versichert.

Nachbarschaftshilfe ist im Ehrenamt versicherbar, muß dann aber auch angemeldet sein:

Die Pflegekasse ersetzt wohl deine eingereichten Kosten für eine Verhinderungspflege, aber wer die durchführt, ist ihr dann egal. Sie ersetzt ja dem zu Pflegenden nur seine Unkosten.

Ich danke dir , für die Info.

Ich erkundige mich auch noch mal bei der Krankenkasse.

Danke für den Tipp.

V.G.

Diese Frau ist auch nur einmal im Monat , für 2-3 Stunden bei uns.

Das ist gut zu wissen.