Elektrische Schiebehilfe für Rollstuhl

Hallo zusammen,
mein Bruder mit Trisomie 21 und schwerer geistigen Behinderung lebt in einem Wohnheim. Sehr oft hole ich ihn ab und wir unternehmen dann auch viel. Auch Urlaube verbringen wir gemeinsam. Michael, hat leider starke Einschränkung beim Laufen, sodass ich für unsere Zeit einen Rollstuhl gekauft habe. Wenn wir dann unterwegs sind, wird es für mich eine Herausforderung den Rollstuhl zu schieben. Nun habe ich nach Hilfe gegoogelt und bin auf eine Schiebehilfe gestoßen.
Nun meine Frage, wo muss ich solch eine Schiebehilfe beantragen? Kann mir da jemand helfen?
Ich würde die Hilfe auch von seinem Konto bezahlen, allerdings befürchte ich, dass das Amtsgericht ( dem ich ja verpflichtet bin, über Ein-undAusgaben zu berichten ) dieses bemängeln wird.
Ich bedanke mich im Voraus

Vielen Dank im Voraus

Hallo und guten Abend,

warum sollte das Gericht eine Verbesserung zur Teilhabe bemängeln?
Wenn der Bruder zuhause betreut wird, gibt es auch anteilig Pflegegeld und die gemeinsamen Urlaubstage können übrigens gegebenenfalls auch steuermässig zum Ansatz gebracht werden.
Sollte die Krankenkasse sich nicht für die Schiebehilfe zuständig fühlen, würde ich es über die Teilhabeleistung beantragen und begründen warum eine Schiebehilfe notwendig ist.

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Hallo Kirsten, danke für deine Antwort. Ich frage heute mal bei der Krankenkasse nach. Ich bin mir was das Amtsgericht betrifft einfach nur unsicher, weil diese evt. den Kauf in Frage stellen, weil die Rollstuhlhilfe von anderer Seite bezahlt werden könnte.
Nachdem ich jetzt eine Nacht drüber geschlafen habe, ist es aber ganz einfach…ich frage bei der Krankenkasse nach und wenn diese es nicht übernehmen, dann habe ich einen Grund die Hilfe von seinem Konto zu zahlen.
:blush:

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Hallo Stephi, beantrage doch die Schiebehilfe bei der Krankenkasse. Falls diese sich nicht zuständig fühlt, muss sie den Antrag innerhalb einer gewissen Frist an den Sozialhilfeträger weiterleiten. Der muss dann über die Kostenübernahme entscheiden.
Zuvor würde ich dir noch raten, bei Sanitätshäusern nachzufragen, ob du die Schiebehilfe testen kannst. Vielleicht ist es auch wichtig, dass der benutzte Rollstuhl für die Schiebehilfe geeignet ist.

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Hallo Inge, darüber habe ich noch gar nicht nachgedacht. Sehr gute Idee. Ich gehe dann erst einmal zum Sanitätshaus. Danke

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Also….ich habe soeben bei der Krankenkasse angerufen. Dort hat man mir mitgeteilt, dass es soweit keine Probleme geben wird. Ich benötige lediglich eine Verordnung vom Arzt und dann geht alles seinen Weg. :grinning:

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