Eltern, deren Kindern eine Kindertageseinrichtung, oder Kindertagespflegestelle besuchen, können auch für die Monate April und Mai mit einer Entlastung bei den Elternbeiträgen rechnen, wenn das Kind im betreffenden Monat, an nicht mehr als 5 Tagen die Einrichtung besucht hat.
Der Beitrag wird unabhängig davon ersetzt, ob die Kindertageseinrichtung oder Kinderpflegestelle im eingeschränkten Betrieb geöffnet ist, oder aufgrund der 7-Tages Inzidenz über dem Wert 100 eine Notbetreuung anbietet.