Elterngeldreform - Änderungen ab 01.09.2021

Was ändert sich? :question: :family_man_girl_girl: :family_woman_boy:

Ab 01.09.2021 gibt es durch die Elterngeldreform Änderungen beim Elterngeld.

Unter anderem:

  • zulässige Arbeitszeit während der Elternzeit und Elterngeldbezug sind nun 32 Wochenstunden (vorher 30 Wochenstunden)
  • der Partnerschaftsbonus bei Teilzeit beider Eltern kann nun bei durchschnittlich 24 bis 32 Wochenstunden in Anspruch genommen werden (vorher 25 bis 30 Wochenstunden)
  • Eltern von frühgeborenen Kindern erhalten bis zu 4 Monaten länger Elterngeld

Diese neuen Regelungen gelten für alle Kinder, die ab dem 01.09.2021 geboren werden.

Quelle und weiterführende Informationen: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq/was-aendert-sich-beim-elterngeld-ab-01-09-2021--177368#anchor-link-3-177368

1 „Gefällt mir“