Was ändert sich?
Ab 01.09.2021 gibt es durch die Elterngeldreform Änderungen beim Elterngeld.
Unter anderem:
- zulässige Arbeitszeit während der Elternzeit und Elterngeldbezug sind nun 32 Wochenstunden (vorher 30 Wochenstunden)
- der Partnerschaftsbonus bei Teilzeit beider Eltern kann nun bei durchschnittlich 24 bis 32 Wochenstunden in Anspruch genommen werden (vorher 25 bis 30 Wochenstunden)
- Eltern von frühgeborenen Kindern erhalten bis zu 4 Monaten länger Elterngeld
Diese neuen Regelungen gelten für alle Kinder, die ab dem 01.09.2021 geboren werden.
Quelle und weiterführende Informationen: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq/was-aendert-sich-beim-elterngeld-ab-01-09-2021--177368#anchor-link-3-177368