Empfehlungspapier zur Eingliederungshilfe und Vorschläge zur Reform des Sozialstaats veröffentlicht

Empfehlungspapier zur Eingliederungshilfe und Vorschläge zur Reform des Sozialstaats veröffentlicht

Zum Abschluss des Dialogprozesses Eingliederungshilfe hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein Empfehlungspapier veröffentlicht. Die darin vorgeschlagenen Maßnahmen in den vier Themenfeldern Leistungen, Verwaltungsverfahren, Vertragsrecht und Steuerung sollen zeitnah umgesetzt werden. Der Paritätische Gesamtverband hat in seinem Papier 37 konkrete Maßnahmen zur Reform des Sozialstaats, darunter auch mehrere Vorschläge für den Bereich der Eingliederungshilfe, publiziert.

Die Eingliederungshilfe sei eine zentrale und unverzichtbare Leistung zur Verwirklichung gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, heißt es im Einleitungssatz des Empfehlungspapiers. Die Leistungsberechtigten sollen befähigt werden, ihr Leben möglichst selbstbestimmt planen und führen zu können. Zugleich stehe die Eingliederungshilfe vor erheblichen fachlichen, organisatorischen und finanziellen Herausforderungen. Als Beispiele für diese Herausforderungen werden u. a. wachsende und komplexere Bedarfe, steigende Personal- und Sachkosten und die Umsetzung der durch das Bundesteilhabegesetz reformierten Regelungen genannt…..)

Quellenangabe und ausführliche Information: Deutsche Vereinigung für Rehabilitation

Bund und Länder einigen sich – was das für Millionen Betroffene bedeutet:

Bund und Länder haben den Dialogprozess zur Eingliederungshilfe abgeschlossen. Ein Empfehlungspapier liegt vor. Diese betrifft 1,1 Millionen Menschen. Im Fokus stehen Bürokratieabbau statt radikaler Kürzungen, diskutiert werden aber gedeckelte Assistenzsätze, Poolmodelle bei der Schulbegleitung statt Einzelassistenz und kürzere Bewilligungszeiten beim betreuten Wohnen. Der gesetzliche Anspruch nach SGB IX bleibt unverändert, nur die Bewilligungspraxis der Länder könnte strenger werden. Stand 12.08.2026

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