Wenn man als pflegender Angehöriger bereits eine Rente bezieht, erhält man keine Entgeltpunkte mehr über die Pflegeversicherung. Daher sollte man unbedingt einige Punkte beachten und sich gegebenenfalls beraten lassen. Es besteht nämlich die Möglichkeit der Flexirente. Das Flexirentengesetz stammt aus dem Jahr 2016. So sollte jeder privat Pflegende der in Vollrente geht, am besten von der Flexi-Rente Gebrauch machen. Dann bezieht man bis zu 99,99 % eine Teilrente und erhält sich im Gegenzug weiter den Anspruch auf die Entgeltpunkte für die Pflege im privaten Bereich.
Anmerkung: die Teilrenten Grenze gilt nicht automatisch bundesweit, daher am besten Rat beim VDK, einem Rentenberater, der Rentenversicherung, Knappschaft oder ähnliche Beratungsstellen, vor Bezug der Rente einholen. Für Bayern gilt laut Urteil vom Bayerischen Landessozialgericht (Az.: L6R199/19 vom 19.September 2019)die Grenze von 99,99%.
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