Entlastungbetrag 2025 für Pflege Angehöriger noch ausschöpfen

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege können einen Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen. 2025 lag er bei 131 Euro pro Monat und damit 1.572 Euro für das ganze Jahr. Wer die Summe für 2025 noch nicht vollständig genutzt hat, kann dies noch bis 30. Juni rückwirkend für das vorangegangene Jahr tun. Das heißt, es können noch bis zum Stichtag Leistungen in Anspruch genommen werden, die als Hilfen für den Alltag anerkannt sind. Dazu zählen Angebote in der Kurzzeit- und ambulanten Pflege oder Betreuungskurse etwa für Demenzkranke. Achtung: Hier entscheidet aber jedes Bundesland selbst. Die Pflegebedürftigen bekommen bereits verauslagte Gelder gegen Vorlage der Rechnungen zurück. Übrigens: Das gilt auch für den Pflegegrad 1.
Bundesministerium für Gesundheit zum Thema Entlastungsbetrag: Weitere Leistungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag | BMG.