Liebe Eltern, liebe Interessierte,
die Bundesregierung hat im vergangenen Monat das Entlastungspaket I für Steuerzahler und Steuerzahlerinnen verabschiedet. Diese Änderungen sind rückwirkend bis zum Anfang des Jahres 2022 geltend. Die wesentlichen Bestandteile des Pakets sind:
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Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird von 1.000 € auf 1.200 € angehoben
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Der Grundfreibetrag steigt auf 10.347 € an (vorher 9.984 €)
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Die Entfernungspauschale für Pendler (ab dem 21. Kilometer) wird befristet bis 2026 auf 38 Cent erhöht.
Des Weiteren wurde im Entlastungspaket II beschlossen:
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Erwerbstätige, Selbstständige und Gewerbetreibende erhalten eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro. Die Auszahlung erfolgt ab September 2022 über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers
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Für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, gibt es einen Einmalbonus von 100 Euro. Die Zahlung erfolgt ab Juli 2022 und wird – wie in der Vergangenheit – auf den steuerlichen Kinderfreibetrag angerechnet.
Weitere Informationen zum Entlastungspaket der Bundesregierung findest Du auf der Seite bundesregierung.de