Hilfe für erwerbstätige Personen, die wegen der Betreuung ihrer Kinder vorübergehend nicht arbeiten können und dadurch einen Verdienstausfall erleiden.
Die Ausbreitung des Coronavirus verursacht große organisatorische und finanzielle Probleme: Eltern müssen wegen Kita- und Schulschließungen sowie der Schließung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen wie Werkstätten und Tagesförderstätten die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren und können ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen. Gleiches gilt, wenn Kinder die Einrichtungen nicht besuchen können, weil diese zwar nicht geschlossen werden, sie die vorgenannten Einrichtungen aber aufgrund einer sie betreffenden Absonderung nicht betreten dürfen.
Für erwerbstätige Personen, die wegen der Betreuung ihrer Kinder vorübergehend nicht arbeiten können, gibt es einen Entschädigungsanspruch.
Quellenangabe und ausführliche Information dazu findet ihr auf der Seite des BMAS Bayern