Entscheidung des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg zur Herabsetzung des Grades der Behinderung

Berlin (kobinet) Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat in einem Urteil von Juni 2025 entschieden, dass ein nicht vollständig entfernter Tumor „erst recht“ für die Dauer von drei Jahren mit einem Grad der Behinderung (GdB) zu bewerten ist. Außerdem kann die zuständige Behörde den GdB nicht ohne nachweisbare medizinische Verbesserungen herabsetzen; sie ist dafür beweispflichtig. Auf diese Entscheidung macht Henry Spradau in einem Beitrag für die kobinet-nachrichten aufmerksam.

Quellenangabe und weiterführende Informatio: > kobinet nachrichten 9.1.2026