Epilepsie

Hallo beisammen, ich hatte vor 11 Monaten 3 epileptische Anfälle (vorher schon einmal einen, ca. 25 Jahre zuvor). Ich bin mächtig auf den Kopf gefallen und lag 6 Tage auf der Intensivstation. Seither schmecke und rieche ich nichts mehr. Lt. den Ärzten ist so gut wie keine Hoffnung, dass sich dies ändern wird. Habt ihr auch solche Erfahrungen gemacht? Zusätzlich habe ich berufsbedingt HWS, Schulterprobleme, Tennisellenbogen etc. Nun überlege ich, ob ich einen Schwerbehindertenausweis beantragen kann.

Ich bin 56 Jahre alt.

Danke für eure Hilfe. Alles Liebe und Gute sende ich euch als neues Community Mitglied.

Herzlich willkommen bei uns in der Community. Schön, dass du zu uns gefunden hast. Einen Ausweis (Schwerbehinderten Ausweis) kann man natürlich in einem solchen Fall beantragen. Wir halten dazu auch Informationen auf unseren Seiten vor. Heute geht das auch gut online zu beantragen und es gilt auch das Datum des Antrags. Also bei einem positiven Bescheid, gegebenenfalls rückwirkend. Natürlich kann es auch sein, dass im Falle der Besserung einer Behinderung, der Ausweis wieder eingezogen wird, oder man prozentual runtergestuft, oder auch Merkzeichen wieder weggenommen werden.
Eine gute Zeit.

Hallo VCB,
ergänzend zu den Infos die @Kirsten schon gegeben hat, möchte ich noch antworten.
Einen SBA bekommt man ab einen Grad der Behinderung (GdB) von 50, ab einem GdB von 30 kann man sich schwerbehinderten Personen gleichstellen lassen.
In der Regel wird der Antrag ab Stell - Datum rückwirkend bewilligt. Die Bearbeitung kann gut und gerne ein halbes Jahr oder länger dauern.
Ich wünsche dir für deinen Antrag viel Erfolg.

lg patiko

Hallo Kirsten,

Der GdB ist keine Prozent - Angabe, sondern eine Grad - Angabe.
Hoch oder runtergestuft wird er in 10er Schritten. Änderungen werden also nur berücksichtigt wenn sie mindestens einen GdB von 10 bedingen.

Hallo VCB,
auch von mir erst einmal Herzlich Willkommen.
Natürlich kannst du einen SBA beantragen und du solltest dazu so ausführlich alle Erkrankungen und Einschränkungen durch Arztberichte dokumentieren können.
Zur Anosmie (das ist der Geruchsverlust): mein Vater hatte seinen Geruchssinn ebenfalls durch einen Unfall bzw. Sturz auf den Hinterkopf verloren und ihn leider zeitlebens nicht mehr wieder bekommen. Schmecken konnte er später nur sehr eingeschränkt und wenig ausgeprägt salzig, süß und bitter. Beim Geruchsverlust durch eine Covidinfektion arbeitet man mit einem Riechtraining, wo mit Stiften bzw. Fläschchen mit verschiedenen intensiven Gerüchen trainiert wird. Inwieweit das evtl. sinnvoll wäre vermag ich nicht einzuschätzen, würde es aber beim Arzt mal ansprechen.
In den Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und Schwerbehindertenrecht gibt es Tabellen , in denen die verschiedenen Krankheiten und Schädigungen mit den jeweiligen zuerkannten GdBs enthalten sind .

"Völliger Verlust des Riechvermögens mit der damit verbundenen
Beeinträchtigung der Geschmackswahrnehmung . . . . . . . . . . . . . 15
Völliger Verlust des Geschmackssinns . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .10

Epileptische Anfälle
je nach Art, Schwere, Häufigkeit und tageszeitlicher Verteilung
sehr selten (generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von mehr als einem Jahr; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Monaten) 40
selten
(generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von Monaten; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Wochen) 50 - 60
mittlere Häufigkeit
(generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von Wochen; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Tagen) 60 - 80
häufig
(generalisierte [große] oder komplex-fokale Anfälle wöchentlich oder Serien von generalisierten Krampfanfällen, von fokal betonten oder von multifokalen Anfällen; kleine und einfach-fokale Anfälle täglich) 90 - 100

nach drei Jahren Anfallsfreiheit bei weiterer Notwendigkeit antikonvulsiver Behandlung
30

Ein Anfallsleiden gilt als abgeklungen, wenn ohne Medikation drei Jahre Anfallsfreiheit besteht. Ohne nachgewiesenen Hirnschaden ist dann kein GdS mehr anzunehmen."

Wichtig: die einzelnen Grade der Behinderung werden nicht einfach addiert, sondern insgesamt ein Grad der Behinderung gebildet.
Sollte man mit dem Bescheid nicht einverstanden sein kann es sich lohnen Hilfe zu holen z.B. bei einem Anwalt der sich im Sozialrecht auskennt , beim VDK oder SoVD.

Viel Erfolg und gute Besserung!
LG, amai

1 „Gefällt mir“