Erweiterung der Mikroförderung - Elektro Fahrräder "Aktion Mensch"

Aktion Mensch erweitert zum 01.05.2021 das Förderprogramm "Barrierefreiheit für alle“ um die Förderung von Elektro-Fahrrädern im Förderinstrument Mikroförderung.

Ab dem 01. Mai 2021 sind Elektro-Fahrräder inklusive Sicherheitsausstattung (z.B. Helme und Warnwesten) förderfähig, bei denen eine weitere Person mit Behinderung in die Nutzung des Fahrrads eingebunden werden kann. Dabei liegt die Auswahl der Fahrzeugtypen und /-modelle ganz beim Projekt-Partner. Ob Rikscha oder Tandem spielt keine Rolle, nur einen Elektro-Motor muss das Rad haben.

ACHTUNG: Die Förderung der E-Bikes startete zum 01. Mai 2021 und ist auf ein Budget von insgesamt 1,5 Mio. Euro begrenzt.

Das angepasste Förderprogramm „Barrierefreiheit für alle“ findet ihr hier:
aktion-mensch

Quellenangabe der Paritätische Gesamtverband