Erwerblosigkeitsrente

Hallo krebslein,

angerechnet auf die Erwerbsminderungsrente wird der Hinzuverdienst ab einem bestimmten Betrag. Ein Hinzuverdienst sind z.B. Einkünfte aus einer Beschäftigung oder selbstständiger Arbeit.
Mehr zum Hinzuverdienst findest Du hier auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.
Weder das Pflegegeld noch das Kindergeld dürften als Hinzuverdienst auf die Erwerbsminderungsrente eurer Tochter angerechnet werden.
Dein Einkommen hat darauf auch keine Auswirkung, da es keine Einkünfte deiner Tochter sind.

Ich kann dir nur empfehlen die Beratung der Deutschen Rentenversicherung zur Erwerbsminderungsrente in Anspruch zu nehmen. Diese können dich individuell und auch rechtssicher Beraten.
Einen Beratungstermin kannst Du telefonisch vereinbaren und die Telefonnummern für die verschiedenen Regionen findest Du hier.

Noch weitere Informationen zur Erwerbsminderungsrente findest Du auch auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung oder in unserem Fachbeitrag zum Thema „Alter und Rente“.

Ich hoffe das konnte dir weiterhelfen.

Viele Grüße,

Joshua

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