Seit dem 1. Oktober 2026 dürfen die Beratungsstellen der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) auch im konkreten Einzelfall rechtlich beraten. Sie dürfen außerdem bei Widersprüchen und Klageverfahren unterstützen. Bisher durften sie nur allgemein über Leistungen und Rechte informieren, aber keinen einzelnen Bescheid prüfen.
Das kann zum Beispiel helfen, wenn ein Hilfsmittel abgelehnt wurde, die Eingliederungshilfe nur teilweise bewilligt wurde oder eine Assistenz oder Reha-Leistung nicht genehmigt wird. Die Beratung bleibt kostenlos. Auch Angehörige können sie nutzen, etwa Eltern eines Kindes mit Behinderung.
Wichtig zu wissen:
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Nicht jede EUTB bietet Rechtsdienstleistungen automatisch an. Es lohnt sich, vor Ort gezielt nachzufragen, ob die Beratungsstelle den eigenen Bescheid prüfen und beim Widerspruch begleiten kann.
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Die Widerspruchsfrist, die im Bescheid steht, ändert sich nicht. Sie läuft weiter.
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Für die Beratung hilft es, den vollständigen Bescheid, den Antrag, ärztliche Unterlagen und den bisherigen Schriftverkehr mitzubringen.
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Bei reinen Jobcenter-Themen wie Sanktionen oder Regelbedarf ist die EUTB nicht die richtige Anlaufstelle, es sei denn, es gibt einen Bezug zu Reha oder Teilhabe.
Quelle: Ab 1. Oktober neuer Vorteil für Schwerbehinderte: Teilhabeberatung gibt jetzt Rechtshilfe