Fahrkosten-Rückerstattung

Hallo zusammen,

meine Tochter geht in eine Behinderten-Turngruppe, in einem anderen Ort. Bei uns in der Stadt ,gibt es leider so eine Turngruppe nicht.

Vom Landratsamt haben wir immer 2 Fahrscheine erhalten, für Hin und Rückfahrt.
Jetzt haben sich aber die Regeln geändert, so das meine Tochter keine Fahrscheine mehr bekommt.
Jetzt weiß ich nicht mehr weiter. Wir selber haben kein Auto , Busverbindung naja und in unserer Stadt gibt es so eine Turngruppe nicht. Was gibt es noch für Möglichkeiten? Was kann ich noch machen? Meine Tochter geht schon 20 Jahre in dieser Turngruppe und solange hat sie auch schon die Fahrscheine.

Was gibt es noch für Möglichkeiten?

V.G.

Hallo Krebslein,
ein paar Fragen: Aufgrund welcher Regelung wurden die Fahrtkosten bisher übernommen? War diese freiwillig oder gab es dafür eine gesetzliche Grundlage?
Ist der Behindertensport eine Maßnahme, die über die Eingliederungshilfe finanziert wird bzw. wer übernimmt diese Kosten?

Hallo Inge,

Fahrkostenrückerstattung gibt es nicht.

Bei uns hier in dieser Stadt/ Landkreis gibt es ein Abkommen , dass Menschen mit Handy-Cup , ab einen Bestimmten Grad der Behinderung und Buchstaben, auch Grundsicherung erhalten u.a. 2 Fahrscheine für den ASB erhalten .

Mittlerweile haben sich die Regeln geändert und auch die Sachbearbeiterin.

Meine Tochter bekommt diese Fahrscheine schon 20 Jahre und jetzt soll sie nicht mehr , weil sich die Regeln geändert haben.

Jetzt weiß ich nicht weiter. …

Die Turngruppe geht nicht über die Eingliederungshilfe.

Das ist ein Turnverein und diese Turngruppe ist speziell für Behinderte. Man zahlt nur den Jahresbetrag.

Leider gibt es so eine Turngruppe nicht in unserer Stadt, so dass wir 10 km fahren müssen. Das ist hier eine ländliche Gegend und die öffentlichen sie nicht so. ….

Hallo Krebslein,

ist deine Tochter denn auch laut Schwerbehindertenausweis gehbehindert (Merkzeichen G)?

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Hallo Holger, ja sie hat ein G im Schwerbehinderten -Ausweis.

Hallo Krebslein,

ihr könntet doch dann eine kostenlose Wertmarke beantragen.

Schau mal hier:

ZITAT:
Ausnahme : Wenn Personen mit den Merkzeichen G, aG oder Gl Sozialleistungen erhalten, bekommen auch sie die Wertmarke kostenlos."…

Quelle:
Kostenlose Nutzung von Bus und Bahn für Menschen mit Behinderung - Familienratgeber

Ich sehe gerade, die Wertmarke bringt Euch auch nicht weiter, habe das mit der schlechten Busverbindung gerade erst gelesen.

LG
Monika

Hallo Monika, so ist es. Ich habe im Versorgungsamt mal nach gefragt, wenn im Ausweis auch ein H steht, bekommt sie die kostenlose Wertmarke auch ,auch wenn sie keine Sozialleistungen erhält.

So wie ich nach gelesen habe, geht es bei ihr um Besitzstand .

Sie hat das besessen und wird jetzt schlechter dargestellt o.s.

Also wenn sie ein G hat, dann müsstet ihr beim Träger der Eingliederungshilfe die Kosten für die Fahrt beantragen. Steht bei Betanet auch, das das geht. Meines Erachtens ist das ganz klar eine Leistung der Eingliederungshilfe. Dafür ist egal, von wem die Sportgruppe angeboten wird. Auch eine Fahrt ins Kino wäre eine Leistung der Eingliederungshilfe für jemanden, der gehbehindert ist.

Habt ihr das schon probiert?

Hallo Holger,

danke für den Tipp.

Ich werde das auf jeden Fall beantragen. Wir haben nächste Woche sowieso ein Gespräch mit dem Eingliederungsamt.

Viele Grüße

Hallo Holger, ich habe das gerade durchgelesen im betanet

Hallo Holger,
ich habe das gerade durch gelesen im Betanet.

Mmh , Busse fahren schon…. fahren ist möglich, aber……

Hallo Krebslein,

wenn ich mich richtig erinnere, hatten wir da nicht auch schon über das Problem mit der Beförderung im Taxi hier ausgetauscht? Kann es sein, dass dein Kind sehr aktiv ist und mehrmals die Woche gefahren wird? So habe ich es in Erinnerung. Diese Kontingente für Fahrten im Sinne der Teilhabe sind begrenzt. Manche Behörden rechnen bis zu einer festgelegten Höchstgrenze pro Jahr pro Kilometer ab , andere Bundesländer, oder Bezirke stellen nur einen Pauschalbetrag im Jahr zur Verfügung. So wurden zum Beispiel die Beträge nach Corona teilweise auch gekürzt. Diese Freifahrten könnten auch mit den Fahrten im Rahmen der Offenen Hilfen abgerechnet werden, oder sogar worden sein. Was über das zugestandene Maß hinausgeht, könnte unter Umständen im Einzelfall angepasst werden. Hierfür ist dann, also wie auch bereits von Holger angesprochen, die zuständige Stelle für Eingliederungshilfe der Ansprechpartner.
VG
Kirsten

Hallo Kirsten, nein so aktiv ist sie nicht. Es gab eine Änderung mit dem ASB bzw Familien-Entlastende-Dienst.Sie geht immer Montag in den FED. Diese eine Fahrt wurde schon immer mit berücksichtigt.
Bloss das der ASB nicht mehr fährt sondern ein Taxi ,zu dem selben Preis. Das wurde auch bewilligt vom Eingliederungsamtm

Ich spreche das auf jeden Fall im Eingliederungsamt an. Das ist eine Behindertenturngruppe und bei mir geht es jetzt Besitzstandschaft. Sieh hat es vorher besessen und jetzt wollen sie es nicht mehr geben.

V.G.

Also ich finde, gerade bei jemandem der auch eine Körperbehinderung hat, ist der Besuch einer Turngruppe auf jeden Fall eine wichtige Aktivität, die ermöglicht werden soll!

Naja, und ob die vorhandene Busverbindung, die „nicht so“ ist dann wirklich so unzumutbar ist, dass man ein Taxi braucht, kann ich natürlich nicht beurteilen.

Frag doch einfach nach, wenn ihr dort seid. Viel Erfolg!

Hallo Holger, der ASB (Arbeiter-Samariter-Bund ) fährt- kein Taxi zur Turngruppe.

Am Montag fährt ein Taxi von dem FED ( Familien-Entlastende-Dienst) , das ist ein Sammel-Taxi. Da sind noch mehr Personen mit Einschränkungen im Taxi . Wir sind hier in einer ländlichen Gegend, deswegen ASB bzw. Taxi.

Wie gesagt , ich frage zum Termin.

V.G.