Im Überprüfungsantrag stand mein Sohn bekommt zum Bestreiten seines lebensunterhaltes zu viel Em-Rente Seid wann gelten bei Ermittlung des Lebensunterhaltes bei EM Renten bei der Berechnung Bruttorenten? Da muss doch die Nettorente zugrunde gelegt werden. Oder irre ich mich?
Hallo Wicki,
bei der Berechnung des Lebensunterhaltes im Sinne der Altersrente, geht man von der Bruttorente aus. Ich gehe davon aus, dass es sich bei der EM Rente ebenso verhält. Ich bin mir aber nicht sicher. Ich werde dem nachgehen und melde mich wieder.
Hallo Wicki,
vielleicht hilft dir die Broschüre vom BVKM zum Thema Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung
Geht es da um eine Abzweigung durch das Sozialamt? Das Kindergeld wird doch auf euer Konto überwiesen, oder erhält es dein Sohn auf direktem Weg selbst?
Infos finden sich auch auf der Seite von der Bundesagentur für Arbeit
oder auf der Seite der Lebenshilfe
Bei anderen Foren kindergeld. Org muss von der der Rente / die Sozialversicherung(Krankenversicherung und Pflegeversicherung) in Abzug gebracht werden. ist das so?
Hallo Kirsten in der Broschüre der Arbeitsagentur steht eindeutig das von der Rente auch die Sozialabgaben (Krankenversicherung und Pflegeversicherung) in Abzug gebracht werden müssen. Danke
Hallo Kirsten in der Broschüre der Arbeitsagentur steht eindeutig das von der Rente auch die Sozialabgaben (Krankenversicherung und Pflegeversicherung) in Abzug gebracht werden müssen. Danke
Hallo Wicki,
so habe ich es auch verstanden. Seid ihr gegebenenfalls im VDK? Dann könntet ihr euch dort ebenfalls beraten lassen. Ich musste vor ein paar Wochen ebenfalls für meinen Sohn nachweisen, ob er noch Kindergeldberechtigt ist. Das Wirrwarr der Formulare erschlägt einen. Da mein Sohn keine Rente bekommt, war es am Ende nur eine Zeile, die ich dann mit Zahlen ausfüllen musste.
Mir hatte dann die Einrichtung selbst weitergeholfen. Es ist immer schwer, wenn man nicht die entsprechenden Formulare, also die es auszufüllen gilt, vor sich liegen hat. Auch weiß ich nicht, was genau bei euch abgefragt wurde. Daher ist es in diesem Fall nicht so einfach zu helfen. Rechtsberatung selbst, dürfen wir auch nicht durchführen. An eurer Stelle würde ich mich an den Familienfachdienst, eine EUTB, an das VDK oder sogar an die Rentenkasse wenden und dort nachfragen. Ich selbst habe die Formular Nummer gegoogelt und mir dann Infos auch direkt von der Dienstanweisungsseite des Ministeriums geholt.
Also nicht aufgeben. Ich würde Widerspruch einlegen und die Begründung nachreichen. Dazu bedarf es dann aber einer weiteren (Rechts-) Beratung.
Leider hat mir mein Ortverein vom VDk am Telefon gesagt das sie nicht helfen können, da es ggf zum Finanzggericht geht und der VdK wäre nur für das Sozialgericht zuständig. Leider
Finanzgericht oder Sozialgericht sind zuständig, wenn es in eine Klage geht. Der VDK kann aber doch im Vorfeld beraten, ob der Bescheid überhaupt rechtens ist. Für Mitglieder sollte das drin sein. Ansonsten hab ich ja auf weitere Möglichkeiten hingewiesen.
Wie war es eigentlich in den Jahren zuvor und bezieht der Sohn auch Grundsicherung? In dem Merkblatt des BVKM kannst du sehr gut erkennen, wie du selbst ausrechnen kannst, ob dein Sohn noch Kindergeldberechtigt ist. Denk auch an die Freibeträge für Merkzeichen des SBA und die Pauschalen, z.B. Mehrbedarfe, Eingliederungshilfe, die abgezogen werden können. Für Kranken und Pflegeversicherung gibt es auch einen bestimmten Betrag. Dann siehst du, was unter dem Strich übrig bleibt.
Der Grundfreibetrag liegt 2022 bei 9984€
Normalerweise erfolgt von der Familienkasse eine vereinfachte Prüfung auf Voraussetzung. Übersteigen die Einkünfte bereits dabei diesen Freibetrag, wird eine genaue Berechnung durchgeführt. Laut BVKM (Ich empfehle dringend das Merkblatt zur Hand zu nehmen) lehnen Familienkassen bereits dann den Anspruch ab, wenn diese vereinfachte Berechnung ergibt, dass das Einkommen ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern. Nach der DA-KG 2016, muß aber eine ausführliche Berechnung erfolgen. Dafür ist es dann wichtig, dass alles in dem Antrag belegt wurde. Die Rente (bzw. das gesamte Einkommen des erwachsenen Kindes mit Behinderung, incl. alle aller Posten die dazu zählen) muss nämlich nicht nur den Lebensunterhalt, sondern auch den individuell bedingten Lebensbedarf decken können. Meist entsteht dadurch eben dann auch ein berechtigter Anspruch. Im Teil 3 des Merkblattes über Kindegeld für erwachsene Menschen mit Behinderung vom BVKM findest du für diesen Fall einen Mustereinspruch. Ebenso findest du in dem Merkblatt, welche individuellen Leistungen angesetzt werden können und welche Posten zu den Einküften gezählt werden müssen.
So kann man es sehr gut selbst ausrechnen und einen evtl. berechtigten und begründeten Widerspruch einlegen.
Alle Neuerungen zur Berechnung und Vorgaben seitens des Bundeszentralamtes zum Thema Kinderged nach Einkommenssteuergesetz findet man in der gültigen
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz - DA-KG Daran haben sich auch die Sachbearbeiter zu halten.
Hallo Kirsten früher ging alles problemlos durch. Wir meine Frau und ich gehen davon aus, das die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung nicht berücksichtigt wurde. Dann kommt es wieder gut hin zu unserem
Gunsten . Mein Sohn ist dann über 1500€ unterhalb des Satzes. Danke für deine Hilfe.