Hallo zusammen,
ich habe Familienpflegezeit bei meinem Arbeitgeber beantragt, alle Vorraussetzungen sind erfüllt.
Laut der Internetseite wege-zur-pflege.de hat die teilweise Freistellung keine Auswirkung auf den jährlichen Urlaubsanspruch.
Jedoch laut wirtschaftswissen.de schon , hier wird der Urlaubsanspruch anteilig auf reduzierte Arbeitszeit berechnet.
Was ist nun Richtig ?
schönen Sonntag
LG Ralf