Familienpflegezeit und Urlaubsanspruch

Hallo zusammen,

ich habe Familienpflegezeit bei meinem Arbeitgeber beantragt, alle Vorraussetzungen sind erfüllt.

Laut der Internetseite wege-zur-pflege.de hat die teilweise Freistellung keine Auswirkung auf den jährlichen Urlaubsanspruch.

Jedoch laut wirtschaftswissen.de schon , hier wird der Urlaubsanspruch anteilig auf reduzierte Arbeitszeit berechnet.

Was ist nun Richtig ?

schönen Sonntag

LG Ralf