Hallo zusammen,
ich habe Familienpflegezeit bei meinem Arbeitgeber beantragt, alle Vorraussetzungen sind erfüllt.
Laut der Internetseite wege-zur-pflege.de hat die teilweise Freistellung keine Auswirkung auf den jährlichen Urlaubsanspruch.
Jedoch laut wirtschaftswissen.de schon , hier wird der Urlaubsanspruch anteilig auf reduzierte Arbeitszeit berechnet.
Was ist nun Richtig ?
schönen Sonntag
LG Ralf
Hallo Ralf,
ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich könnte mir die unterschiedlichen Angaben auf den Internetseiten folgendermaßen erklären:
Entscheidend dürfte sein, wie die Familienpflegezeit konkret ausgestaltet ist.
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Wenn sich lediglich die tägliche Arbeitszeit reduziert, du aber weiterhin an derselben Anzahl von Arbeitstagen pro Woche arbeitest, dürfte der Urlaubsanspruch grundsätzlich unverändert bleiben. Urlaub richtet sich in der Regel nach der Anzahl der Arbeitstage und nicht nach der täglichen Stundenzahl.
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Werden hingegen auch die Arbeitstage pro Woche reduziert, könnte sich der Urlaubsanspruch entsprechend anteilig verringern.
Deshalb vermute ich, dass sich die beiden Internetseiten auf unterschiedliche Modelle der Arbeitszeitreduzierung beziehen und sich ihre Aussagen deshalb nicht zwingend widersprechen.
Viele Grüße
Anastasia